Kreditinstitute informieren Verbraucher auf ihren Internetseiten nur unbefriedigend zu ihren Dispositionskrediten. Das hat die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Sonderuntersuchung im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen festgestellt. Von Mai bis August dieses Jahres wurde die Werbung für 1.346 Girokonten untersucht, die in Deutschland von 371 ausgewählten Banken und Sparkassen in Verbindung mit einem Dispositionskredit angeboten werden. In der repräsentativen Studie wurde geprüft, welche Angaben die Unternehmen zu diesen Krediten im Netz veröffentlichen, wie leicht Verbraucher diese finden und wie verständlich die Informationen für sie sind.
„Verbraucher werden von Banken und Sparkassen nur unzureichend über Dispositionskredite informiert“, stellt Dr. Carmen Friedrich, Leiterin der Sonderuntersuchung in der Verbraucherzentrale Sachsen aufgrund der Studienergebnisse fest. Die meisten Kreditinstitute veröffentlichen zwar die Höhe des Sollzinssatzes im Internet. Wo genau diese Informationen im Netz zu finden sind, variiert aber zwischen den Unternehmen stark. „Verbraucher müssen auf den Internetseiten von Anbietern intensiv suchen, um elementare Informationen zu Dispositionskrediten zu finden“, so Friedrich.
Für sämtliche Konten der Privatbanken und fast alle Konten der Sparkassen lagen Angaben zur Höhe des Sollzinssatzes vor. Die Genossenschaftsbanken gaben diese Information hingegen nur für knapp 60 Prozent der Konten an. Angaben über die Höhe des Sollzinssatzes hinaus werden selten veröffentlicht. Ein Referenzzinssatz, an den der Sollzinssatz gebunden ist, wurde nur für etwa ein Viertel der geprüften Konten benannt. Außerdem werden oft Referenzzinssätze verwendet, die wenig oder gar nicht schwanken. In der Folge werden Verbraucher kaum an den Marktentwicklungen beteiligt.
Genaue Termine, wann Zinsanpassungen vorgenommen werden, wurden lediglich für rund zehn Prozent der Konten veröffentlicht. Konkrete Regeln, unter welchen Umständen der Sollzinssatz angepasst wird, wurden für ein Fünftel der Konten benannt. Die Zinsanpassungsregeln sind zudem oft unverständlich, ungenau oder sichern dem Kreditinstitut eine beliebige Anpassung zu.
„Verbraucher müssen aber die Höhe des Sollzinssatzes und seine Veränderungen nachvollziehen können“, so Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nur dann können sie den Dispositionsrahmen bewusst nutzen und nur dann können die Konditionen für den Dispositionskredit zum Entscheidungskriterium für die Produktauswahl werden. „Von einer Preistransparenz beim Dispositionskredit sind wir aktuell weit entfernt, deshalb brauchen wir hierzu konkrete gesetzliche Regelungen“, so Mohn weiter. Die Höhe des Sollzinssatzes sowie dessen Anpassung müssen sich an einem Referenzzinssatz orientieren, der die Zinsentwicklung am Markt ausreichend gut wiedergibt.