Start Allgemein Energy Capital Invest mit Kay Rieck – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund?

Energy Capital Invest mit Kay Rieck – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund?

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Natürlich geht die Diskussion auch unter Rechtsanwälten zu dem Thema „ECI und DOGAG“ weiter. Das ist aber auch nicht wirklich verwunderlich denn, so sagt es Jochen Resch in den letzten Tagen, „das kommt einer Enteignung der Anleger gleich, was dort mit den Anlegern gemacht wurde“ . Nun gibt es eine möglich neue Variante, wie man sein Geld möglicherweise doch noch retten kann und nicht die Aktien akzeptieren muss.

Die ECI Energy Capital Invest aus Stuttgart wollte/will mit Öl- und Gasfonds in den USA Öl- und Gasfelder erschließen. Insgesamt wurden so im Laufe der Jahre eigenen Angaben zufolge 24 Beteiligungsmodelle aufgelegt. Alle Fonds hatten bisher auch wie prognostiziert Ausschüttungen geleistet.

Nun wurde jedoch vonseiten der ECI Energy Capital Invest bekannt gegeben, dass die ECI US Öl- und Gasfonds ihre Gewinnbeteiligungsrechte bzw. den wesentlichen Geschäftsbetrieb am 30.09.2015 im Wege einer konzerninternen Einbringung in die „Deutsche Oel & Gas-Gruppe“ eingebracht hätte und hierfür Aktien der Deutschen Oel und Gas S.A. erhalten würde.

Außerdem hätten die Anleger mit Datum vom 08.10.2015 eine Änderung der Anleihebedingungen Nr. 1 – 7 beschlossen. Hiernach sei der ECI die Option eingeräumt worden, die Rückzahlung des Anleihekapitals und der Zinsen – nach eigenen Angaben – vorzeitig zu erfüllen, wobei dies an „Erfüllung statt“ mit Aktien der Deutschen Oel & Gas S.A. geleistet werden könnte.

Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner stellt sich die Frage, „ob dieser Tausch von Ausschüttungen gegen Aktien rechtmäßig war bzw. ist. Anleger können überprüfen lassen, ob ihnen durch den Tausch nicht sogar eventuell das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zustehen könnte.“

http://www.anwalt.de/rechtstipps/energy-capital-invest-anleger-pruefen-fristlose-kuendigung-aus-wichtigem-grund-eile-ist-geboten_074550.html

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