Start Allgemein Urteil gegen Unister

Urteil gegen Unister

217

Unister kommt nicht aus den Schlagzeilen. Gerichtliche Zwangsmaßnahme wegen zwei Verstößen gegen rechtskräftige Entscheidung. Das Landgericht Aschaffenburg hat der Travel Viva GmbH (Aschaffenburg) ein Ordnungsgeld von 8.000 Euro auferlegt (AZ: 2 HK O 1/15). Die bayerische Unister-Tochter hat nach Überzeugung des Gerichts auf ihren Internetseiten billigflug.de und airline-direct.de entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung mit einem EC-Logo als Zahlungsmittel für Flugreisen geworben. Tatsächlich war aber in einigen Fällen keine Zahlung per EC-Karte, Lastschrift oder Überweisung möglich.

 

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/8-000-euro-ordnungsgeld-gegen-unister-gesellschaft-verhaengt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein