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ECI Energy Capital Invest/DOGAG – Ist das nicht die wirtschaftliche Bankrotterklärung des Geschäftsmodells des Kai Rieck?
Kann man in Öl-Investments überhaupt noch investieren nach den Nachrichten aus dem Hause ECI Energy Capital Invest Stuttgart?

ECI Energy Capital Invest/DOGAG – Ist das nicht die wirtschaftliche Bankrotterklärung des Geschäftsmodells des Kai Rieck?

Was meinen unsere User dazu? Für uns ein unglaublicher Vorgang gegenüber den Anlegern! Liest man das genau, dann ist das doch die Bankrotterklärung des Geschäftsmodells von Kai Rieck.

Unglaublich!!! Für die Anleger, die Kai Rieck über Jahre vertraut haben, muss dieses Schreiben ein Schlag ins Gesicht sein. Auf diese Information werden sich sicherlich die Anlegerschutzanwälte Deutschlands stürzen. Diesesmal könnte man fast sagen „mit Recht“ – und los gehts. Das darf kein Anleger so hinnehmen, so ein aufgebrachter User, der diese Info bei uns gelesen hat! Wir in der Redaktion sind gespannt, wie die Diskussion dazu in den nächsten Tagen ausfallen wird. Das Schreiben ist kein Aprilscherz, wie ein anderer User meinte. Das dürfte bitterer Ernst sein für die Anleger.

In der Aussendung heißt es:

Die Entscheidung der Geschäftsführung war aus kaufmännischer Vorsicht und vor allem zum Wohle und
Kapitalerhalt der Anleger zwingend erforderlich. Wie Sie wissen, hängt die Bedienung der Ausschüttungsund
Rückzahlungsansprüche maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung des Erdgas- und Erdölfördergebiets
„Kitchen Lights Unit“ in Südalaska ab.
Im Jahr 2014 kam es zu einer witterungsbedingten Verzögerung der Fertigstellung der Produktionsinfrastruktur.
Vor allem dadurch entstanden Mehrkosten von rund 220 Mio. US-Dollar, die zu einem Großteil über
einen US-amerikanischen Finanzinvestor vorfinanziert werden konnten.
Das Jahr 2015 stellte für die Energy Capital Invest ein sehr schwieriges Jahr dar. Mit bislang 18,5 Mio. Euro
blieb das Platzierungsergebnis rund 75 Prozent unter dem Vorjahreswert. Als wesentliche Gründe sind hier
das aktuell schwierige Marktumfeld für Vermögensanlagen sowie die Änderungen des Kleinanlegerschutzgesetzes
zu nennen. Für 2016 sind jedoch Gesamtinvestitionen von 50 Mio. US-Dollar für den weiteren Ausbau der Erdgasproduktion
zwingend notwendig, um den mit dem Bundesstaat Alaska abgestimmten Explorationsplan 2016 und
die vertraglichen Vereinbarungen mit dem US-amerikanischen Finanzinvestor zu erfüllen. Aus aktueller Sicht
konnte jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die ECI im Jahr 2016 den gleichen Schwierigkeiten bei
der Kapitalbeschaffung begegnet wie in 2015 und somit die vertraglich festgelegten Kapitalströme nicht erfüllt
werden können.
Sollte die notwendige Finanzierung für 2016 nicht gelingen, hätte der US-amerikanische Finanzinvestor die
Möglichkeit, auf das Projekt zuzugreifen und könnte mit der Zielsetzung einer schnellen Rendite die in Alaska
befindlichen Vermögenswerte weit unter dem Marktpreis verkaufen. Eine derartige Veräußerung könnte
sich negativ auf die Anleger auswirken und zum Verlust des gesamten Anlegerkapitals führen. Dies soll mit
der beschlossenen Maßnahme verhindert werden.

151012_ECI_IX_KG_Einbringung_Information_FINAL5 Kopie

151012_ECI_XI_KG_Einbringung_Information_FINAL

151012_ECI_XII_KG_Einbringung_Information_FINAL

151012_ECI_XIII_KG_Einbringung_Information_FINAL

151012_ECI_XIV_KG_Einbringung_Information_FINAL

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