In einer Newsletter Aussendung des Unternehmens heißt es:+ Vormerkungen nur noch bis 15. Oktober ++ ++ Nur mit Vormerkung ist Investment möglich ++ Profitieren Sie mit HYPO FESTZINS Nr. 4: 5% FESTZINS und 100% Kapital-Besicherung Interessenten können sich nur noch bis zum 15. Oktober für ein Investment in den HYPO FESTZINS Nr. 4 vormerken lassen. Die Vormerkung ist unverbindlich. Wozu eine Vormerkung? Aus Kostengründen werden die Zeichnungs- und Vertragsunterlagen nur an Interessenten mit einer Vormerkung versendet. Nur Interessenten mit einer Vormerkung können investieren. SICHERN SIE SICH 5% FESTZINS p.a.! Oder unter Tel. ++ DIE VORMERKUNG IST UNVERBINDLICH ++ Werbung Ende. Warum eine Vormerkung, wenn die dann unverbindlich ist? Nun, so manchen angesprochenen Kapitalanleger könnte hier das Wort Hypo (suggeriert Bank?) und Festzins sowie der Hinweis auf 100% Kapital- Besicherung reizen dort eine Kapitalanlage abzuschließen. Schaut man sich das Produkt dann Näher an, dann ist das mit der 100% Kapitalbesicherung dann doch nicht soweit her, denn dann findet man den Hinweis auf das 100 % Totalverlustrisiko. Ehrlich ist das zumindest, aber die Werbung steht da ja im krassen Widerspruch zu. Was lehrt uns das? Nicht nur die Werbung lesen, sondern auch das Kleingedruckte.
Zitat von der Webseite des Unternehmens:
Bei der Kapitalanlage „HYPO FESTZINS” der BodenWert Immobilien AG handelt es sich nicht um eine so genannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Kapitalanlage in Form einer Inhaberschuldverschreibung. Bei dieser Anlage kann ein Verlust des eingesetzten Anlagebetrages, auch ein Totalverlust, grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die Verzinsung. Das Angebot ist nur für Anleger geeignet, die dieses Risiko tragen und einen Totalverlust verkraften können. Jedem Anleger wird geraten, sich vor Eingehen der Kapitalanlage von einem fachkundigen Dritten, zum Beispiel einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, beraten zu lassen.
http://www.bodenwert-immobilien.de/kapitalanlage/
….und das Schlimmste : Frau Braß bringt das Baugrundstück als Sicherheit ein und nennt sich selbst bei jeder Gelegenheit Eigentümer eben dieses Grundstückes, tatsächlich ist das Grundstück aber bis zum heutigen Tag ein Erbpachtland mit dem Eigentümer Stadt Stralsund!