Erstaunt waren wir dann doch über diese nun wiederum nicht so gute Bilanz im Sinne der Anleger, die sich an diesem Investment beteiligt haben. Das 2. Jahr in Folge nun ein Verlust in der Kapitalanlagegesellschaft. Ob das nun das letzte Jahr mit einem ausgewiesenen Verlust sein wird, wäre zu diesem Zeitpunkt sicherlich „reine Spekulation“. Wir waren weder vom Initiator des Konzeptes noch von dem Konzept von Beginn an begeistert. Nun hoffen wir ja immer, dass wir dann auch mal falsch liegen, denn es kann ja nicht alles dann schlecht sein, was in der Kapitalanlagebranche passiert. Nachdenklich aber macht uns dann dieser Absatz, den wir da in der Bilanz finden: „Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert planmäßig insbesondere aus den prognostizierten Aufwendungen und dem Ausgleich der Vorjahresverbindlichkeiten. Entgegen der Prognose im Jahr 2014 ist noch keine Ausschüttung bzw. Kapitalrückzahlung erfolgt, um die nötige Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten. Der wesentliche Mittelabfluss ist durch die Kapitalzuführung an die kanadische Tochtergesellschaft gekennzeichnet. Auszahlungen an Gesellschafter liegen in geringfügigem Umfang lediglich in Form der seitens der Bank abgeführten Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag für die angefallenen Zinseinkünfte vor.
Die Geschäftsentwicklung der kanadischen Tochtergesellschaft Astoria Organic Matters Canada LP stellt sich wie folgt dar:
Nach Schließung des Fonds und Feststellung des zur Verfügung stehenden eingeworbenen Kapitals wurden die Pläne für die Anlage endgültig fertiggestellt. Von der Gesellschaft wurde im Februar 2014 zunächst ein Antrag für eine Genehmigungsänderung beim kanadischen Umweltministerium gestellt.
Der Astoria Organic Matters Canada LP wurde im Juni 2015 die beantragte Betriebsgenehmigung durch das kanadische Umweltministerium erteilt.
Nachdem zuvor persönliche Gespräche stattgefunden hatten, hat sich herausgestellt, dass der als Änderungsantrag eingereichte Betriebsgenehmigungsantrag vom kanadischen Umweltministerium als neuer Antrag auf Erteilung der Genehmigung behandelt wurde. Das Neuantragsverfahren ist wesentlich langwieriger und geht mit einer weitaus gründlicheren Prüfung der Behörde einher, um potentielle Anfechtungen Dritter, deren Rechte durch den Betrieb der Anlage betroffen sein könnten, vorzubeugen.
Nach Prüfung der Behörde ergibt sich, dass das Umweltministerium von dem beantragten Projekt auf allen prüfungsrelevanten Ebenen überzeugt ist. Als Ergebnis der seitens der Genehmigungsbehörde durchgeführten Prüfung wurde die Genehmigung entsprechend antragsgemäß erteilt.
Die Richtlinie, welche die Bestimmungen für eine Genehmigung darlegt, ist weit gefasst. Diese wurde von Seiten des Umweltministeriums wegen der oben aufgeführten Gründe zur Vorbeugung von Anfechtungen Dritter sehr streng interpretiert. Um diese strengen Auflagen erfüllen zu können, musste die Gesellschaft auf die bewährte Gore® Cover Technologie zusätzlich ein effektives Geruchsmanagementsystem implementieren. Das Zusammenspiel der Komponenten (Gebläse, Sensoren, Bauteile, Schächte, Rohrleitungen, Biofilter usw.) wird durch ein operatives Handbuch im Detail belegt und in der notwendigen Form dokumentiert um den Anforderungen der Umweltbehörde für die Erteilung der Genehmigung zu entsprechen. Dieses Zusammenspiel der Komponenten musste zudem als Ganzes genehmigt werden, bevor die dazu notwendigen Bauteile bestellt werden konnten. Nach derzeitiger Planung wird die Fertigstellung der Anlage voraussichtlich noch weitere 5 bis 6 Monate in Anspruch nehmen.
Die bislang erfolgten Baufortschritte beinhalten alles was nicht technologiespezifisch ist und somit nicht von der jetzt erteilten Genehmigung abhängig war. Die Herausforderung wird es nun sein, die erforderlichen Baufortschritte zu koordinieren und eine reibungslose Fertigstellung der Anlage zu erzielen, um den Terminplan einzuhalten. Hierfür ist die Gesellschaft mit dem vor Ort vorhandenen Team nach Auffassung der Geschäftsleitung sehr gut ausgestattet. Mr. Al Hamilton, der lokale Country Manager vor Ort ist ein erfahrener Bauingenieur und hat schon viele wesentlich kompliziertere Anlagen gebaut. Die Anlage ist technisch an sich nicht anspruchsvoll, die unterschiedlichen Handwerker müssen aber, wie bei jedem Bau, koordiniert und terminiert werden. Da Herr Hamilton in dieser Region schon Bauvorhaben realisiert hat, ist er in dieser Branche bekannt und allseits respektiert. Das weitere Vorhaben ist dem Grunde nach mit den Handwerkern bereits abgestimmt. Terminpläne zur Umsetzung werden aktuell abzustimmen sein. Der Bau wird des Weiteren von Mr. Brock Evans, dem Betriebsleiter vor Ort überwacht. Herr Evans hat Erfahrung als Bauleiter und wird somit zusätzlich das tagtägliche Geschehen auf der Baustelle überwachen und kontrollieren. Außerdem greift die Gesellschaft hier auch auf Firmen und Fachleute zurück, die schon Gore® Cover System Anlagen gebaut haben und somit auf spezielle Erfahrung zurückblicken können. Nichtsdestotrotz besteht wie bei jedem Bauvorhaben das Risiko der Verzögerung des Baufortschritts durch unvorhergesehene Umstände, bspw. Witterungseinflüsse, Krankheit, Streik u.a.
Parallel dazu kann die Auftragsakquise nun auf Hochtouren laufen. In den vergangenen Monaten wurden Kontakte geknüpft und Geschäftsbeziehungen aufgebaut. Diese können nun vertraglich gefestigt werden, da die Fertigstellung der Anlage absehbar ist.
Aufträge für Häcksel- und Siebarbeiten werden weiterhin bereits ausgeführt. Besonders das Häckseln von Bitumenbahnen und -schindeln ist eine lohnenswerte Nebentätigkeit welche die Gesellschaft mit den vorhandenen Geräten anbieten kann. Hier ist die Gesellschaft derzeit die Einzige in Ontario, die einen derartigen Service anbieten kann. Hierdurch werden unter anderem Geschäftsbeziehungen gestärkt, die für die weitere Geschäftstätigkeit bei Inbetriebnahme der Kompostierungsanlage genutzt werden können. Zusätzlich kann die Gesellschaft mit diesen Aufträgen auch die operativen Standardarbeitsanweisungen (SOPs) festigen sowie den Umgang mit den Maschinen standardisieren. Nichtsdestotrotz wird die Möglichkeit über Häckselarbeiten dauerhaft Umsätze in nennenswertem Umfang zu erzielen auch davon abhängen, ob sich in der Region Konkurrenzunternehmen ansiedeln oder nicht.
Da die Gesellschaft im letzten Jahr schon Grünschnitt der Stadt Belleville annehmen und mit der offenen Kompostierung beginnen konnte, konnte die Gesellschaft auch schon die ersten Kompostkunden zufriedenstellen. Die Nachfrage scheint groß zu sein, so dass die verfügbaren Tonnagen bereits alle verkauft sind. Die Gesellschaft erwartet, dass sich der Absatzmarkt für den Kompost als sehr gut erweisen wird, da die Landwirte in der Umgebung die Vorteile des Komposts kennen und bereits auf die nächsten Chargen warten.
Die Gesellschaft erwartet eine Auslastung der Anlage bereits vorzeitig, d.h. innerhalb von einem Jahr nach Fertigstellung. Geplant waren ursprünglich drei Jahre Anlaufzeit ab Beginn der Inbetriebnahme. Die voraussichtlich schnellere Auslastung ist darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft vor Ort mit den oben beschriebenen Aktivitäten einen guten Ruf und eine Präsenz auf dem Markt aufgebaut hat. Des Weiteren arbeitet die Gesellschaft mit Städten und Gemeinden zusammen, um die Biotonne einzuführen so dass hier auch weiteres Marktpotenzial erarbeitet werden kann.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist die Finanzierung eines weiteren Kapitalvolumens von knapp 7 Millionen kanadischer Dollar erforderlich. Von der kanadischen Bank vor Ort wurde bereits eine im Hinblick auf die Veröffentlichung der jetzt vorliegenden Genehmigung des Umweltministeriums bedingte Finanzierungszusage erteilt. Hinderungsgründe, die dem Eintritt der Finanzierungsbedingung entgegenstehen können, sind seitens der Geschäftsleitung nicht ersichtlich.“
Nun, wie heißt es so schön: „Die Hoffnung stirbt zuletzt“. Hoffen wir mal nicht, dass man in Kanada zu dem Projekt dann sagt: „stupid german money“, wie einst bei Canada Gold Trust.