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BWF Stiftung – Information der Kanzlei Pforr – aktuell!

Zwischeninformation zum gegenwärtigen Bearbeitungs- und Sachstand BWF Schadensfall

  1. Informationsschreiben von anderen Anwaltskanzleien oder sogenannten „Anlegerschutzvereinen“
  2. Forderungsanmeldung und Geltendmachung von Absonderungsrechten (Goldherausgabeansprüchen)
  3. Vertiefung der Eigentumsfragen und Verhandlungsführungen mit dem Insolvenz-verwalter der TMS GmbH, Herrn Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Kühn
  4. Verhandlungsaufnahme zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber verantwortlichen Organen und Dritten

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit der letzten Sachstandsinformation zu Ihren Händen ist im Schadensfall BWF einiges geschehen. Hierzu möchten wir Sie im Rahmen unserer Mandatswahrnehmung für Sie informieren.

  1. Informationsschreiben von anderen Anwaltskanzleien oder sogenannten „Anlegerschutzvereinen“

Zunächst haben eine Vielzahl unserer Mandanten in den letzten Tagen Rundschreiben von diversen Anwaltskanzleien oder sogenannten „Anlegerschutzvereinen“ erhalten, in welchen diverse Rechtsauffassungen vorgeschlagen und Handlungsempfehlungen gegeben werden.

 

Zu der Qualität und Sinnhaftigkeit dieser größtenteils verspäteten und pauschalen Behauptungen soll hier keine Stellungnahme erfolgen.

Festzustellen ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass insbesondere hinsichtlich der thematisierten Frage einer Vertriebshaftung nach diesseitigem Dafürhalten keine Anhaltspunkte ersichtlich sind und wir unsere derzeitigen Rechtsbemühungen nicht gegen Vertriebsmitarbeiter richten.

Vielmehr gehen wir davon aus, dass hier Anleger und Vertrieb in strafrechtlich relevanter Weise durch die verantwortlichen Personen getäuscht und damit geschädigt worden sind.

Anders wäre die Rechtslage zu beurteilen, wenn der Vertriebler von Anlagebetrugshandlungen positive Kenntnis hatte oder hätte haben können, wofür unserem Büro keine Erkenntnisse vorliegen.

Insofern nimmt unser Büro von einem diesbezüglichen Vorgehen gegen die Vermittler Abstand.

Wichtig für Sie ist jedoch zu wissen, dass Ihre Rechtsinteressen durch die Mandatierung der Rechtsanwaltskanzlei Pforr & Kollegen wahrgenommen und bestmöglich durchgesetzt werden.

Insofern können Sie diese diversen Rundschreiben als Information zur Sache betrachten, müssen diesen aber weder Folge leisten noch vertiefende Beachtung schenken.Es ist durchaus damit zu rechnen, dass Ihnen in Zukunft noch diverse solcher Schreiben in wechselnder Qualität zugesandt werden.Sollten Sie sich dadurch belästigt fühlen, können Sie uns die Schreiben gerne übersenden.

Wir werden dann dafür Sorge tragen, dass Sie von den dortigen Absendern nicht weiter belästigt werden.

  1. Forderungsanmeldung und Geltendmachung von Absonderungsrechten (Goldherausgabeansprüchen)

Sodann können wir mitteilen, dass wir für alle unsere Anleger vollumfänglich die Forderungsanmeldungen durchgeführt haben und die Absonderungsrechte (Anspruch auf Herausgabe des Eigentums) gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen konnten.

Ausgenommen hiervon sind eine geringe Anzahl von Mandanten, die ihre Unterlagen noch nicht vollständig hergegeben haben.Diese erhalten jedoch ein gesondertes Schreiben der konkreten Aufforderung und Aufzählung, welche Urkunden noch nachzureichen sind.

 

Sollten Sie diesbezüglich kein gesondertes Schreiben erhalten, ist Ihre Forderungsanmeldung und Geltendmachung des Absonderungsrechtes gegenüber der Insolvenzverwaltung ordnungsgemäß erfolgt.Die Insolvenzverwaltung hat bisher leider keine neuen Fakten oder Rechtsstandpunkte mitgeteilt. Dies kann erwartungsgemäß auch noch einige Wochen dauern. Diese Zeit wird unser Büro jedoch für vertiefende außergerichtliche Vergleichsgespräche mit Herrn Rechtsanwalt Laboga zu einer außergerichtlichen Vergleichslösung nutzen.Gegenstand ist hier die Frage der Herausgabe des physischen Goldes an unsere Anleger, die ihr Absonderungsrecht über unser Büro haben geltend machen lassen.

Wie bereits mitgeteilt, hat die Insolvenzverwaltung sich zunächst ablehnend zu Herausgabeansprüchen erklärt, gleichzeitig aber mitgeteilt, die interne Prüfung der Rechtslage noch nicht abgeschlossen zu haben und sich hier unterstützenden Rechtsrat von einem Universitätsprofessor einholen zu wollen.Von den hier zu erzielenden Ergebnissen wird im Wesentlichen der Erfolg außergerichtlicher Vergleichsgespräche abhängen.Sollte sich die Insolvenzverwaltung nicht im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zur vollständigen oder anteiligen Goldherausgabe bereit erklären, empfehlen wir die gerichtliche Geltendmachung derartiger Ansprüche, die wir parallel im Rahmen der anwaltlichen Vorsorge bereits jetzt vorbereiten.Hierzu setzen wir uns mit Ihnen gesondert zwecks Abstimmung in Verbindung, sollten die außergerichtlichen Vergleichsgespräche mangels Zustimmung der Insolvenzverwaltung scheitern.

 

  1. Vertiefung der Eigentumsfragen und Verhandlungsführungen mit dem Insolvenzverwalter der TMS GmbH, Herrn Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Kühn

 

Wie viele Betroffene und auch sonstige Beteiligte nicht wissen, wurden die beschlagnahmten Metalle (Echtgold und Dubletten) nicht bei der BWF-Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V. direkt beschlagnahmt, sondern in den Tresorräumen der TMS GmbH. Insofern ist die hochumstrittene Eigentumsfrage an dem vorhandenen Echtgold nicht nur eine Angelegenheit zwischen dem hier vertretenen Endkunden und der Insolvenzverwaltung BWF/BDT e.V., sondern vor allem auch im Verhältnis des geschädigten BWF-Anlegers gegenüber der TMS GmbH, in deren Besitz die Metalle sichergestellt wurden.Es ist in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen, dass die geschädigten BWF-Anleger direkte Ansprüche gegenüber der TMS GmbH innehaben, die ebenfalls in Insolvenz befindlich ist und die derzeit von ihrem Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Kühn, abgewickelt wird.Zur Wahrung der Interessen der geschädigten Anleger haben wir für unsere Mandanten im Rahmen der anwaltlichen Vorsorge auch gegenüber der Insolvenzverwaltung der TMS GmbH die Goldeigentumsherausgabeansprüche geltend gemacht und auch dort die Forderungsanmeldung durchgeführt.

Herr Rechtsanwalt Dr. Pforr steht insofern mit Herrn Insolvenzverwalter Kühn in direkten Verhandlungen zur Frage einer eventuellen Direktabwicklung zwischen dem geschädigten BWF-Anleger und der TMS GmbH selbst. Ergebnisse hierzu sind jedoch auch frühestens im ersten Quartal 2016 zu erwarten.Für die geschädigten Anleger heißt das, dass insofern auch die Besitz- und Eigentumsverhältnisse der beschlagnahmten Goldbestände zwischen der TMS GmbH und der BWF-Stiftung/BDT e.V. unklar sind und durch die jeweiligen Insolvenzverwalter sowie Herrn Dr. Pforr als Interessenvertreter der hier betreuten Mandatsinteressen aufgearbeitet werden müssen. Auch hierüber werden wir Sie fortlaufend schriftlich informieren.

 

  1. Verhandlungsaufnahme zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber verantwortlichen Organen und Dritten

 

Da gegenwärtig die Eigentumsfrage und damit verbunden die Herausgabeansprüche des aufgefundenen Echtgoldes nicht abschließend und rechtskräftig geklärt sind, haben wir daneben bereits jetzt Schadensbegrenzungsmaßnahmen durchgeführt, indem wir für die hier vertretenen geschädigten BWF-Anleger Schadenersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Organen und rechtlichen Beratern der BWF-Stiftung/BDT e.V. geltend gemacht haben, insbesondere gegenüber denen von den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin betroffenen Personen. Auch hier steht unsere Kanzlei in direkten konkreten außergerichtlichen Verhandlungen.

Zielstellung kann hier für den geschädigten Anleger sein, gegen Zahlung eines vollständigen oder anteiligen Schadenersatzes von dort aus an ihn, im Gegenzug seine Rechte aus dem Anlagegeschäft BWF an den Zahlenden abzutreten. Vorteil einer solchen Alternativlösung wäre für unsere Mandanten eine zeitnahe bzw. sofortige Geldauszahlung in noch zu verhandelnder Höhe. m Gegenzug würden die Rechtspositionen des geschädigten BWF-Anlegers an den Zahlenden übertragen, so dass sich dieser sodann mit den offenen Rechtsfragen gegenüber den diversen Insolvenzverwaltern und eventuellen Schadenersatzpflichten auf seine eigene Rechnung beschäftigen und auseinandersetzen kann.

Sollte diese angestrebte Verhandlungsalternative zu einem erfolgreichen Vergleichsangebot führen, wäre dadurch der Anleger von den zeitlichen und sonstigen Belastungen, rechtlichen Auseinandersetzungen, ebenso wie etwaigen Prozess- und Kostenrisiken vollständig entbunden.

Die Erfolgsaussichten der diesbezüglichen Verhandlungsführung sind aus verschiedenen Umständen, wie beispielsweise auch der Haftsituation potentiell Schadenersatzverpflichteter, derzeit noch nicht konkret absehbar. Sobald hier Zwischenergebnisse vorliegen, werden wir unsere Mandanten darüber umgehend informieren.Insofern verlassen wir uns im Interesse der bestmöglichen Schadensminimierung für unsere Mandanten nicht auf den angekündigten langwierigen Verlauf des Insolvenzverfahrens BWF-Stiftung/BDT e.V., sondern prüfen und verfolgen auch Direktansprüche gegenüber Herrn Rechtsanwalt Kühn als Insolvenzverwalter der TMS GmbH und bereits zum jetzigen Zeitpunkt zusätzlich gegenüber handelnden Organen und Beratern, welche vom Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin betroffen sind. Ergänzend stehen wir hierzu fortlaufend mit den zuständigen Behörden und Ermittlungsorganen in Kontakt und informieren Sie zu neuem Sachstand sofort.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Pforr

Rechtsanwalt

 

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