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Genussrechte wieder einmal kein Genuss für Anleger: EUSA AG

Genussrechte hat das Unternehmen aus Schwabisch-Hall an Anleger verkauft. Genussrechte, die wir aus der Vergangenheit vor allem aus dem Skandal rund um das Thema „Infinus“ kennen. Nun hat das Unternehmen am 27. August 2015 beim Amtsgericht Heilbronn Antrag auf Insolvenz gestellt. Damit droht den Genussrechtsgläubigern der Totalverlust ihres Kapitals, welches sie dem Unternehmen zur Verfügung gestellt haben. Obwohl Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, können und sollten die Anleger ihre Forderungen bis zum 8. Oktober 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden.Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) mit Sitz in Schwäbisch-Hall bot den Anlegern renditeorientierte Direktbeteiligungen über Genussrechte an. Angestrebt wurde ein Emissionsvolumen von 50 Millionen Euro. Die Anleger konnten zwischen drei verschiedenen Kapitalanlagemodellen mit Ausschüttungen zwischen 6,25 und 12 Prozent p.a. und unterschiedlichen Laufzeiten wählen. Je länger die Laufzeit umso höher sollte auch die Dividende ausfallen, so der Plan bzw. das Versprechen des Unternehmens gegenüber den Anlegern. Darüber hinaus konnten sich die Anleger auch für eine Anlageform mit monatlichen Ratenzahlungen entscheiden (Sparplan).

Die jetzt eingetreten Situation bedeutet aber auch, da Genussrechte nachrangig behandelt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen der anderen Gläubiger bedient sind, besteht für die Anleger nur wenig Hoffnung, dass sie ihre finanziellen Verluste im Insolvenzverfahren ausgleichen können.

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