Das, was man sicherlich jetzt konkreter weiß ist, dass es wohl Straftaten gegeben haben muss, denn sonst hätte der zuständige Haftrichter sicherlich, die durch die Staatsanwaltschaft Berlin beantragten Haftbefehle, nicht erlassen. Ein Stück „sicherer“ dürfte damit auch der Verlust von Anlegerkapital sein, viel hatten hier ja immer noch gehofft eine „Top Quote“ zu bekommen. Diese Hoffnung dürfte nun zerstört sein. Was aber auch passieren wird ist, dass nun immer mehr Anleger sich Anlegerschutzanwälten zuwenden werden, um „noch zu retten was zu retten ist“. Stand heute: da dürfte wohl wenig zu retten sein, aber Näheres erfahren wir dann ja wohl am heutigen Tage in Berlin. Hier gibt es ja eine Gläubigerversammlung, von der wir dann auch berichten wollen. Mit welcher Begründung die Haftbefehle nun erlassen und vollstreckt wurden, ist bisher noch nicht bekannt, dazu gibt die Staatsanwaltschaft Berlin, über die offizielle Presseerklärung hinaus, auch keine Stellungnahme ab. Es bleiben also dann auch hier wieder nur irgendwelche Spekulationen, die man anstellen kann. Nun wollen wir mal schauen, welche neuen Informationen es in der heutigen Gläubigerversammlung denn gibt.