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Brief des Insolvenzverwalters zum Unternehmen Factum Finance

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Insolvenzantragsverfahren   über   das   Vermögen   der Faktum   Finance   GmbH, Schubertstraße 37, 63069 Offenbach

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Sehr geehrte,

mit Beschluss des Amtsgerichts Offenbach – Insolvenzgericht – vom 28. Juli 2015 wurde über   das   Vermögen   der   Faktum   Finance   GmbH   die   vorläufige   Insolvenzverwaltung angeordnet und ich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Mit diesem Schreiben möchte ich Sie als vorläufiger Insolvenzverwalter über den aktuellen Sachstand informieren und Fragen, die sich Ihnen als Anleger/Darlehensgeber in einem vorläufigen Insolvenzverfahren im Allgemeinen stellen, beantworten:

  1. Was   ist   ein   vorläufiges   Insolvenzverfahren   und   welche   Aufgaben   und Befugnisse hat der vorläufige Insolvenzverwalter

Die   Anordnung   des   vorläufigen   Insolvenzverfahrens   dient   dazu,   eine   für   die Gläubiger/Anleger nachteilige Veränderung des Vermögens der Faktum Finance GmbH (im Folgenden Schuldnerin genannt) zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der Vertreter der Schuldnerin. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind jedoch nur dann wirksam, wenn der vorläufige Verwalter diesen zustimmt.

  1. Welche Gründe führten zur Stellung des Insolvenzantrages

Die Schuldnerin hat zur Finanzierung von Immobilienprojekten bzw., zur Umsetzung ihres Geschäftszwecks Darlehen bei Anlegern aufgenommen. Einige dieser Darlehen sind mit einer       so       genannten       Nachrangklausel       versehen.       Zur       Absicherung       der Rückzahlungsansprüche     wurden     mit     wenigen     Ausnahmen sämtlichen    Anlegern Grundschulden an den zu finanzierenden Immobilien bestellt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat die Schuldnerin darauf hingewiesen, dass die Verträge über die Nachrangdarlehen in Verbindung mit der Absicherung der Rückzahlungsansprüche den Tatbestand des erlaubnispflichtigen Einlagegeschäfts erfüllen. Trotz gegenteiliger Auffassung der Schuldnerin fordert die BaFin die Rückabwicklung sämtlicher   gerundet   380   Darlehensverträge   mit einem Gesamtumfang   von   gerundet 14 Mio.

Da die durch die Anleger zur Verfügung gestellten Darlehen in Immobilienprojekten investiert sind   und   eine   Veräußerung   dieser   Immobilien   kurzfristig   nicht   möglich   ist,   fehlt   der Schuldnerin die für die Rückabwicklung benötigte kurzfristige Liquidität. Daher sah sich diese gezwungen, eine geordnete Abwicklung sämtlicher Darlehensverträge im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

  1. Sind nach aktuellem Kenntnisstand genügend Vermögenswerte vorhanden, um sämtliche Darlehen der Anleger zurückzuzahlen?

In der Kürze der Zeit konnten bisher keine abschließenden Ermittlungen zum Wert des vorhandenen   Vermögens   erfolgen.   Nach   meinem   bisherigen   Kenntnisstand   ist   die Schuldnerin Eigentümerin eines umfangreichen Immobilienbestandes, welcher überwiegend vermietet ist. Die Bewertung dieser Immobilien wird durch Sachverständige in den nächsten Wochen erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass Grundschulden zu Gunsten der Darlehensgeber an sämtlichen Immobilien im Grundbuch eingetragen sind.

Darüber hinaus ist die Schuldnerin an mehreren Immobilienprojektentwicklungen beteiligt, bei denen die Schuldnerin zwar nicht selbst Eigentümerin der Immobilien ist. Jedoch stehen ihr Sicherungsrechte (Grundschulden) an diesen Grundstücken zu, welche zum Teil an die Anleger abgetreten wurden. In diesem Zusammenhang werde ich in den nächsten Tagen Kontakt zu den Beteiligten aufnehmen um mir einen Überblick über den Stand der Projekte zu verschaffen. Erst danach kann eine Einschätzung zum tatsächlichen Wert dieser erfolgen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedenfalls festzuhalten, dass die Werthaltigkeit dieser Immobilien maßgeblich von der Fertigstellung der Projekte abhängt.

  1. Muss   ich   meine   Forderungen   bei   dem   vorläufigen   Insolvenzverwalter anmelden?

Als Anleger müssen Sie im Moment nichts unternehmen. Insbesondere haben Kündigungen der Darlehensverträge zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf die Rückzahlung der Darlehen. Da die Schuldnerin nach dem bisher gewonnenen Eindruck über eine geordnete und   vollständige   Buchhaltung   verfügt,   sind   sämtliche   Anleger   einschließlich   ihrer Forderungen   registriert.   Im   Falle   der   Eröffnung   des   Insolvenzverfahrens,   welche voraussichtlich   Anfang   Oktober   erfolgt,   werden   Sie durch   den   Insolvenzverwalter automatisch angeschrieben und zur       Forderungsanmeldung aufgefordert.

Forderungsanmeldungen, die bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren eingehen, werden     im     Insolvenzverfahren     nicht     berücksichtigt. Diese     müssen     nach Verfahrenseröffnung nochmals wiederholt werden.

  1. Wie ist der Verfahrensablauf der nächsten Wochen

In den nächsten Wochen werde ich für das Insolvenzgericht ein Gutachten über die vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Schuldnerin erstellen. Hierbei werden insbesondere die Immobilien der Schuldnerin bewertet und nach Möglichkeiten der Fortführung der Projektentwicklungen gesucht.

Auch und insbesondere mit Rücksicht auf die noch nicht fertiggestellten Immobilienprojekte wird bereits die Abwicklung der Darlehensverträge im Rahmen eines von der Schuldnerin angestrebten Insolvenzplanverfahrens geprüft.

Selbstverständlich   werde   ich   Sie   über   Veränderungen   im   Insolvenzantragsverfahren entsprechend informieren wobei ich Wert auf eine maximal mögliche Transparenz lege.

Informationen   können   in   Kürze   auch   unter www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

– Scheffler –

Rechtsanwalt und vorläufiger Insolvenzverwalter

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