POC Fonds ++ außerordentliche Gesellschafterversammlung-ie Anleger der POC-Fonds haben die Ankündigung für eine außerordentliche Gesellschafterversammlung erhalten. Das Schreiben ist keine Einladung. Eine formelle Einladung wird in Kürze folgen.
In diesen Gesellschafterversammlungen, die am 1.9., am 2.9. und am 3.9.2015 stattfinden, soll die wirtschaftliche Situation der POC-Fonds erörtert werden. Zudem soll eine Beschlussfassung darüber erfolgen, ob der kanadische Zielgesellschaft Cogi LP vonseiten des jeweiligen POC-Fonds aus den zurückerhaltenen Ausschüttungen ein Darlehen gewährt werde.
Ansonsten fordert die POC-Geschäftsführung die Anleger noch einmal auf, die erhaltenen Ausschüttungen wieder an den POC-Fonds zurückzuzahlen. Geflissentlich wird dabei vonseiten der POC-Geschäftsführung übersehen, dass die formellen Voraussetzungen für die Rückforderung gar nicht vorliegen. Es bestehen auch erhebliche Zweifel, ob die als Informationsveranstaltung bezeichnete Gesellschafterversammlung wirklich Aufklärung über die wirtschaftliche Situation der gesamten Aktivitäten der POC-Fonds und der kanadischen Zielgesellschaft bringen wird.
Appell an die POC Fonds Geschäftsführung
Wenn die POC-Geschäftsführung ernsthaft an einer Lösung des Problems interessiert sein sollte, wäre ihr dringend zu empfehlen, mit den aus ihrer Sicht führenden Anlegeranwälten vorab ein Gespräch zu führen und ihnen Einsicht in sämtliche Geschäftsvorgänge zu gewähren. Das bisherige Verhalten der POC-Geschäftsführung ist nicht geeignet, den Anlegern zu empfehlen, noch weiteres Geld in die POC-Fonds zu investieren.
Resch Rechtsanwälte werden für ihre Mandanten an den Gesellschafterversammlungen der POC-Fonds teilnehmen. Wichtig! Bevollmächtigen Sie nicht den Treuhänder mit Ihrer Vertretung, da davon auszugehen ist, dass er dem Lager der POC-Geschäftsführung nahe steht. Es gilt, die Informationsrechte und Entscheidungsgrundlagen der Gesellschafter zu schützen und wahrzunehmen. Es sei an alle Gesellschafter appelliert, persönlich zur Gesellschafterversammlung zu kommen oder aber einen sachkundigen Vertreter mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen!