In dem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 27980/12 gegen Andreas Gumbinger und Angelika Roos als Verantwortliche des VHI Verlag für Handel und Industrie Angelika Roos e.K., Meergartenweg 1 in Frankenthal sowie Backsteinweg 4 in Osthofen wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges hat das Landgericht Mainz mit Urteil vom 09. Januar 2015 – rechtskräftig seit 17.01.2015 auf den Verfall der gesicherten Vermögenswerte nicht erkannt, weil Ansprüche Verletzter dem entgegenstehen. Es hat festgestellt, dass der Verurteilte Andreas Gumbinger aus der Tat einen Betrag von 13.499,36 Euro erlangt hat. Der Verurteilte Andreas Gumbinger hat zur Abwendung eines dinglichen Arrestes zur Sicherung der Ansprüche der möglichen Geschädigten einen Geldbetrag in Höhe von 13.499,36 Euro unter dem Aktenzeichen 77HL 48/15 beim Amtsgericht Mainz hinterlegt. Hierdurch wird Tatverletzten die Möglichkeit eröffnet, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich auf 3 Jahre ab Rechtskraft des Urteils begrenzt.