Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 162 Abs. 3 Z 4 InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011, idgF, der weitere Vertrieb von Anteilen des ausländischen OGAW „SEVEN Risk Allocation Fund“, der von der französischen Verwaltungsgesellschaft SEVEN CAPITAL MANAGEMENT verwaltet wird, in Österreich per 30.07.2015 untersagt wurde. Gemäß § 162 Abs. 4 InvFG 2011 enden die Verpflichtungen aus dem öffentlichen Vertrieb, die sich aus dem InvFG 2011 ergeben, mit 31. Oktober 2015.
Start Allgemein FMA untersagt Vertrieb von Anteilen des ausländischen OGAW „Seven Risk Allocation Fund“