Start Allgemein FMA untersagt Vertrieb von Anteilen des ausländischen OGAW „Seven Risk Allocation Fund“

FMA untersagt Vertrieb von Anteilen des ausländischen OGAW „Seven Risk Allocation Fund“

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 162 Abs. 3 Z 4 InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011, idgF, der weitere Vertrieb von Anteilen des ausländischen OGAW „SEVEN Risk Allocation Fund“, der von der französischen Verwaltungsgesellschaft SEVEN CAPITAL MANAGEMENT verwaltet wird, in Österreich per 30.07.2015 untersagt wurde. Gemäß § 162 Abs. 4 InvFG 2011 enden die Verpflichtungen aus dem öffentlichen Vertrieb, die sich aus dem InvFG 2011 ergeben, mit 31. Oktober 2015.

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