Es ist ein „alter Fonds“ noch aus den 90er Jahren. Bis zum 2006 hatten die Anleger auch Freude an dem Fonds. Jedes Jahr erhielten die Anleger auch pünktlich ihre Ausschüttungen ausbezahlt. Anlger freuetn sich über „Gewinne“, die ihre Beteiligung erwirtschaftet hatte, dachten sie. Ausbezahlt wurden fast 30% der Zeichnungssumme an die Anleger. Ab dem Jahr 2006 begann jedoch die wirtschaftlich schlechtere Phase für die Anleger.Der Fonds entwickelte sich schlecht, auf den letzten Gesellschafterversammlungen des Fonds wurde beschlossen, die Liegenschaften des Fonds teilweise zu veräußern, die Erlöse lagen jedoch unter den erhofften Erwartungen, sodass die Gesellschaft schließlich im Frühling 2015 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Im Juni 2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft eröffnet, zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Fialski eingesetzt. Nun das überraschende Schreiben des Insolvenzverwalters mit der Aufforderung zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe. Hier sollte man nicht einfach zahlen, da es oft auch um viele Geld geht, sollte man einen auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt fragen, „ob das rechtlich so in Ordnung ist“. Die für Sie örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer kann ihnen sicherlich einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe dazu empfehlen.