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Proven Oil Canada – Vermittler sollten Frau Galba zu völliger Transparenz verpflichten, denn den Ärger mit den Kunden…

…hat nicht Frau Galba, denn sie wird nach wie vor sicherlich ein gutes Gehalt bekommen. Ob sie sich wirklich um die Anlegergelder sorgt, wissen wir nicht, aber fachlich sagt man Frau Galba in dem Thema nicht die höchste Kompetenz zu. Muss sie ja auch nicht haben, dafür gibt es ja dann Experten. Was Frau Galba aber können sollte, ist das Unternehmen POC aus schwerer See zu führen, denn so weit ist eine mögliche Insolvenz dann doch nicht weg. Damit wären dann auch alle Anlegergelder weg. Das wäre für Frau Galba verschmerzbar, aber der Vertrieb der POC Produkte hätte sicherlich über Jahre Ärger ins Haus stehen. Denn eines kann man schon heute im Internet sehen, die sogenannten Anlegerschutzanwälte bringen sich in Stellung und werben um Kunden, wie zum Beispiel die Kanzlei Brüllmann aus Stuttgart, die man uns auch immer wieder im Zusammenhang mit dem Verein Anleger helfen Anlegern benennt. Alles legal, aber es zeigt doch auch, dass „die Geier schon übers Aas fliegen“, um das mal mit einem kräftigen Bild zu verdeutlichen. Gerade der Vertrieb wird doch in solchen Situationen doppelt gebeutelt, denn er verliert enttäuschte Kunden und muss sich mit so manchem Kunden dann auch gerichtlich auseinandersetzen. Ihm wird ja dann oft unterstellt, „falsch beraten zu haben“. Nun geht es um Schadensbegrenzung für alle Beteiligten. Dazu gehören nicht nur Telefonkonferenzen, Frau Galba. Dazu gehören viele andere wichtige Dinge, die man jetzt tun muss. Lassen Sie sich da gut beraten, denn den Presseverantwortlichen, den Sie jetzt haben ist sicherlich keiner für  ein Krisenmanagement und was anderes wie eine Krise hat Ihr Unternehmen derzeit sicherlich nicht. Davor die Augen zu verschließen wäre sicherlich grobfahrlässig. Wer richtig zwischen den Zeilen des Entwurfsschreibens lesen kann, der muss durchaus auch mit einer möglichen Insolvenz des Unternehmens POC rechnen. Das sollten Sie auch so darstellen, denn heute wissen Sie de facto nicht, ob Sie das Geld für die Bank zusammenbekommen und was wenn nicht? Müssen Sie dann nicht über eine Insolvenz nachdenken?  Nun, sehr geehrte Frau Galba, können Sie zeigen, dass man nicht nur eine hübsche Frau ins Schaufenster gestellt hat, sondern eine Frau, die um die Anlegergelder kämpft.

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  1. Dringender Aufruf an alle Anleger!!!

    Auf keinen Fall Rückzahlungen leisten! –

    weder der falsch berechneten Ausschüttungsbeträge für 2013 (die erste Vorabzahlung betrifft noch das Jahr 2012), noch der ebenfalls angeforderten Erstattung von Steuerberatungskosten in Kanada für die Jahre 2011- 2013. In meinem Falle sind das CAD 308. Die Steuerberatungskosten für die Jahre 2011 – 2012 wurden den Anlegern bereits von der vorletzten Ausschüttung im Jahre 2013 abgezogen.

    Bis heute gibt es keinerlei Nachweise über die Tätigkeit eines kanadischen Steuerberaters durch Vorlage von Steuererklärungen und -bescheiden, obwohl diese Unterlagen angekündigt wurden.

    Ich bin Anleger bei POC Growth 2. GmbH & Co. KG und habe mich gegen meine ausdrückliche Empfehlung und mit einem Warnhinweis an dieser Gesellschaft beteiligen müssen. Ich teile ausdrücklich die Einschätzung von “Wolfmann”, dass man bei einer Rücküberweisung der in 2013 erhaltenen Ausschüttungen seinen Verlust vergrößern würde.

    Ich befürchte, dass die Gesellschaft bereits insolvent und nicht mehr zu retten ist. Die Öl-/Gasfelder in Kanada dürften nach dem Preisverfall des Öls nur noch zu Ramschpreisen zu veräußern, also nichts mehr wert sein. Dies ist auch der Grund für die Kreditkündigung der kanadischen Bank.

    Die Gesellschaft fordert nicht nur die Ausschüttung zurück, sondern wirbt auch um ein Darlehen, welches die Anleger zusätzlich und mit Rangrücktritt gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaft gewähren sollen, weil trotz der Rückzahlung der Ausschüttung ein Fehlbetrag von mind. 15 Mio. CAD verbleiben würde. Dieses Ansinnen wird an uns gerichtet, ohne jegliche Information über die aktuelle finanzielle Situation bezüglich der Einnahmen und Verbindlichkeiten zu geben. Unseriöser geht es nicht mehr.

    Dies alles soll lediglich in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren von den Anlegern bis zum 31.Juli entschieden werden, ohne auch nur seitens der POC-Geschäftsführung die Mindestinformationen preiszugeben, die für eine Entscheidung dieser Tragweite erforderlich wären.

    Laut Gesellschaftsvertrag wäre die Geschäftsführung verpflichtet, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung mit einer Frist von nur 10 Tagen einzuberufen, wenn das dringende Interesse der Gesellschaft eine Einberufung erfordert. Ein dringenderes Interesse als den oben dargestellten Sachverhalt kann ich mir nicht vorstellen. Noch vor Ablauf der Rückzahlungsfrist am 25.07. hätte die Gesellschafterversammlung sich informieren, beraten und entscheiden können.

    Dieses war offensichtlich von der Geschäftsführung nicht gewollt, um kurz vor dem Gang zum Insolvenzgericht noch “etwas Geld” einsammeln zu können.
    Dieses Vorgehen spricht für sich.

    Ich bin überzeugt, dass diese Firma pleite und meine Kapitalanlage wertlos ist. Ich befürchte, dass noch zu viele Anleger ihr gutes Geld dem bereits verlorenen Geld nachwerfen werden (und wahrscheinlich auch noch einigen Rechtsanwälten).

  2. Hallo Horst L,

    ich bin ebenfalls Anleger bei POC Growth 2
    und finde Deinen Kommentar sehr hilfreich.
    Meine Anlagesumme liegt bei 10.000€
    Kannst Du mir noch eine Empfehlung geben, wie ich mich am besten verhalten soll? Bisher habe ich noch nicht reagiert – Nur Angebote von Anwaltskanzleien eingeholt.
    1. Soll ich gar nichts unternehmen und warten was weiter von POC kommt?
    2. Wie reagiere ich auf die POC Schreiben?
    3. Soll ich einen Anwalt einschalten oder aufgrund der Aussichtslosigkeit
    mir das Geld sparen?
    Folgende Angebote habe ich eingeholt:
    – 100€ für die Vertretung meiner Interessen bei der
    Gesellschafterversammlung Anfang September in Berlin
    – 600€ Pauschalsatz für die gesamte außergerichtliche Vertretung
    Über eine Einschätzung von Dir bzw. einen Tip wäre ich sehr dankbar.
    Noch eine kurze Frage: Überall lese ich etwas von dem Gesellschaftsvertrag – Wo finde ich diesen? Muss ich den als Anleger haben?
    Was ich meine: Mit meiner ausgefüllten Beitrittserklärung habe ich nur die Urkunde von dem Treuhändder HVT und ebenfalls von HVT die Bestätigung des Zahlungseinganges. Etwas anderes wurde mir nicht zugesendet…

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