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Proven Oil Canada – POC Eins GmbH & Co KG will Ausschüttungen von Anlegern zurückfordern!!
Anleger helfen Anlegern - Ist das seriös?

Proven Oil Canada – POC Eins GmbH & Co KG will Ausschüttungen von Anlegern zurückfordern!!

Reden wir da von einem sich abzeichnenden neuen Anlageskandal, selbst wenn nach den abgeschlossenen Verträgen mit den Anlegern alles rechtens wäre? Vor einigen Tagen hatten wir die Information in die Redaktion bekommen, dass sich bei Proven Oil nichts Gutes tut für die Anleger, wenn der Inhalt des uns zugespielten Schreibens an die Anleger denn so versendet wird. Nach unseren Informationen will man hier die an die Anleger getätigten Ausschüttungen zurückfordern, was nach dem uns bekannten Vertrag sicherlich möglich wäre – aaaaaaaaaaaaber der Vertrag ist eine Seite und die Reaktion der Anleger, des Vertriebs und von Anlegerschutzanwälten die andere Seite. Die öffentliche Diskussion im Internet dazu wird für das Unternehmen und seinen Frontfrau Monika Galba eine Katastrophe sein. Ich denke darüber dürften sich alle Beteiligten dann auch im Klaren sein.

Das Unternehmen hat unseren Informationen nach einen 8-seitigen Brief (Informationsschreiben) an seine wichtigen Vertriebe übermittelt. Wir gehen davon aus, dass das uns anonym zugespielte Schreiben, vom Inhalt her so bleiben wird. Es ist ein gut erarbeitetes Schreiben, welches man dort versenden will an die Anleger. Sauber und korrekt alles dargelegt, aber eben sicherlich mit einer Wirkung, die in der Öffentlichkeit eine völlig andere sein wird.

Frau Galba muss hier ganz klar aufpassen, dass hier schnellstmöglich anständig mit den Vertrieben und Anlegern kommuniziert wird. Das am besten über eine dafür eingerichtete Internetplattform mit einer 0800 Nummer, wo man den Anlegern Rede und Antwort steht. Betreibt man hier nicht von Beginn an ein vernünftiges und abgestimmtes Krisenmanagement, dann dürften wir irgendwann nicht nur über diese Beteiligung berichten, sondern über alle Beteiligungen aus dem Hause POC. Anlegerschutzanwälte werden sich hier wie die „Geier“ auf den Vorgang stürzen, da muss man kein Prophet dafür sein. Bedenkt man, wie viele Anlegergelder da im Feuer liegen, dann darf man Frau Galba jetzt ein glückliches Händchen wünschen. Lassen Sie uns bitte noch anmerken, bei dem Schreiben handelt es sich um einen Entwurf, heißt, die endgültige Fassung kann dann noch anders aussehen, aber die Kernaussage wird bleiben. Die Anleger sollten sich aus unserer Sicht jetzt erst einmal an ihre Vermittler wenden, denn diese werden sicherlich noch konkretere Informationen haben als wir. Dann sollte man gemeinsam entscheiden, was zu tun ist. Eines dürfte auch klar sein, auch die Vermittler werden jetzt in den Fokus der Anlegerschutzanwälte geraten, wie immer. Oft sind solche Fonds dann zu retten, wenn offen kommuniziert wird und nicht Zerstören sondern Retten im Vordergrund steht. Anlegerschutzanwälte haben daran gar kein Interesse, das ist leider so. Wir raten i m m e r davon ab, sich mit den Marktschreiern, die über Google adwords Werbung machen, um Mandate zu bekommen, einzulassen. Fragen Sie Ihre Anwaltskammer vor Ort nach einem Fachmann für Bank und Kapitalmarktrecht. Dort wird man Ihnen sicherlich den einen oder anderen Rechtsanwalt dann benennen können.

SchreibenentwurfderPOC1GmbhundCoKG

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  1. Auch die Anleger des POC Zwei erhalten derzeit ein solches Schreiben. Die Voraussetzungen laut Gesellschaftsvertrag für die Rückforderung dürften jedoch nicht erfüllt sein:

    Eine Rückforderung ist einmal möglich, wenn die Vorabauszahlungen nicht durch die Gesellschafterversammlung genehmigt werden. Die entsprechende Gesellschafterversammlung hat jedoch noch nicht stattgefunden. Eine Rückforderung wäre jedoch erst nach der Gesellschafterversammlung bei fehlender Genehmigung möglich, derzeit aber nicht.

    Eine Rückforderung wäre möglich, wenn ein unvorhergesehener Liquiditätsbedarf der Gesellschaft entstehen würde. Dieser ist jedoch derzeit nicht gegeben. POC will diesen mit der Vergabe eines Darlehens an die kanadische Objektgesellschaft begründen. Ein solches Darlehen ist jedoch im Gesellschaftsvertrag nirgends vorgesehen und daher unzulässig. Ein Liquiditätsbedarf kann damit nicht begründet werden. Somit ist auch diese Voraussetzung derzeit nicht erfüllt.

    Anleger sollten daher die erhaltenen Zahlungen von 2013 keinesfalls zurückzahlen. Bei der Gesellschafterversammlung sollten sie die Vorabauszahlungen genehmigen.

    Anderenfalls besteht die Gefahr, die Verluste aus dieser Anlage noch zu vergrößern. Die Hoffnung auf eine Sanierung teile ich nicht mehr.

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