Dark Mode Light Mode
Herr Maas, packen Sie doch mal Dinge an, die wichtig sind!
25 GmbH GF Hartmut Bauer – auch eine „Licon Gesellschaft“ – insolvent
Mehmet Göker erneut als "Filmstar"

25 GmbH GF Hartmut Bauer – auch eine „Licon Gesellschaft“ – insolvent

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q21 Campus Haus 25 GmbH, Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29311 vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Bauer ergeht am 18.06.2015 nachfolgende Entscheidung:1.    Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 18.06.2015 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Stephan Thiemann
Frickestraße 2
04105 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 490 365 0
Telefax: 0341 490369 9
Email geschäftlich: leipzig@pluta.net

bestellt.

3.    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 22.07.2015 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5.    Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses, die Frage der Unterhaltsgewährung für die Schuldnerin und ihre Familie aus der Insolvenzmasse und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO), Verzicht auf Rechnungslegungstermin bei § 207 InsO sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.08.2015 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig schriftlich einzureichen.

Gründe:

Der Antrag ist am 27.10.2014 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.

Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des erlassenden Insolvenzgerichts ihren allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO.

Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig und überschuldet.

Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch den gezahlten Vorschuss gedeckt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

404 IN 2493/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 26.06.2015

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Herr Maas, packen Sie doch mal Dinge an, die wichtig sind!

Next Post

Mehmet Göker erneut als "Filmstar"