Start Allgemein Peters Vermögentreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH – insolvent

Peters Vermögentreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH – insolvent

243

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HR B 3312 eingetragenen Peters Vermögentreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Georg-Kraushaar-Straße 31, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Jochem Peters, Georg-Kraushaar-Straße 31, 46446 Emmerich am RheinGeschäftszweig: Die geschäftsmäßige HIlfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs 3 StBerG. ist am 19.06.2015, um 09:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein