In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DBM Energy GmbH, Rudower Chaussee 44, 12489 Berlin, Registergericht: AG Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 121006
vertreten durch die Geschäftsführer Astorian James und von Grolman Helmuth
– wurde am 17.06.2015 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Insolvenzverwalter Friedemann Ulrich Schade, Friedrichstraße 189, 10117 Berlin, Telefax: 030 8092999-33 Telefon geschäftlich: 030 8092999-0 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.09.2015 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO
– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
– eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf Donnerstag, 30.07.2015, 10:35 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2015, 10:45 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 18.06.2015
36d IN 2323/15 Amtsgericht Charlottenburg, 19.06.2015