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Rosenberger & Koch Rechtsanwaltskanzlei der HAZ und der Mandant aus Göttingen

Vor einigen Wochen hatte uns die Kanzlei Rosenberger und Koch aus Berlin eine einstweilige Verfügung des LG Berlin übermittelt. Das Gericht hatte uns verboten in der einstweiligen Verfügung ihrem Mandanten  zu unterstellen, dass dieser einen Internetkriminellen und Cyberstalker  entlohnen würde. Natürlich haben wir dann die entsprechende Passage erst Mal aus dem Artikel herausgenommen. Natürlich haben wir dann aber auch Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung beim LG Berlin erhoben. Dazu sollte dann am 16. Juni 2015 ein entsprechender Termin beim LG Berlin stattfinden. Natürlich hatten wir uns mit diversen Unterlagen auf diesen Termin vorbereitet, und bereits vor geraumer Zeit Strafanzeige gegen den Mandanten der Kanzlei Rosenberger & Koch bei der Polizei in Leipzig gestellt, die wohl mittlerweile ein Verfahren dazu in Gang gesetzt hat. Es geht hierbei um den Verdacht der Abgabe einer falschen Versicherung an Eidesstatt. Nun, den Ausgang des Verfahrens wollen wir dann einmal abwarten.

Besagter Mandant hatte auch gegen uns eine Strafanzeige erstattet, die aber wohl eingestellt wurde. Merk-würdigerweise hatte er uns auch vorgeworfen, Bilder von ihm veröffentlicht zu haben. Hm, wir veröffentlichen keine Bilder von Personen auf unseren Webseiten, das weiß eigentlich jeder unserer User. Solche abstrusen Behauptungen zeigen aber auch den blinden Aktionismus des Mandanten der Kanzlei Rosnberger & Koch. Ob die Kanzlei selber dann die Anzeige gegen uns im Auftrag ihres Mandanten gestellt hat, wissen wir dabei nicht, aber möglich wäre es. Dazu würde dann auch das Ergebnis des Termins am Dienstag passen.

Der Termin vor dem LG Berlin fand gar nicht statt, denn die Kanzlei hatte wohl vor dem falschen Gericht geklagt, sodass sich das Gericht der Auffassung unseres Rechtsanwaltes Mike Rasch anschloss, daxs das Verfahren abzuweisen sei. Das bedeutet natürlich letztlich in der Konsequenz, dass hier die Kanzlei durchaus einen Verfahrensfehler gemacht haben könnte. Nun das kann ja in der täglichen Hektik, genau wie das mit dem angeblichen Foto, schon mal passieren. Nun hat man die Verweisung an das LG Leipzig von Seiten der Kanzlei Rosenberger und Koch beantragt. Nun sind wir gespannt, wie das Berliner Gericht in dem Verfahren entscheiden wird, denn eigentlich nach allgeminer Rechtsauffassung von 3 Rechtsanwälten, die wir befragt haben, müsste das Gericht die Klage abweisen. Damit wiederum würde das Gericht letztlich seine eigene Entscheidung zur EV als nicht in Ordnung in den Raum stellen. Selbst wenn die Klage an das LG Leipzig verwiesen werden sollte, müsste spätestens dann das Gericht in Leipzig die Klage abweisen, da der Verfügungsgrund nicht mehr vorhanden ist.

Nun, die Kanzlei Rosenberger & Koch wird da sicherlich noch einen juristischen Kniff finden, damit man zumindest gegenüber dem Mandanten eine Rechtfertigung hat, denn der wird sich sicherlich mächtig über den Ausgang des Termins ärgern. Wird die Klage abgewiesen, bleiben die gesamten Kosten des Verfahrens natürlich dann am Mandanten der Kanzlei Rosenberger und Koch hängen. Lassen Sie uns aber auch anmerken, dass wir hier keinerlei Schadenfreude haben.

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