Lange genug Zeit hatten Sie ja eigentlich, die Hiobsbotschaft des Landgerichtes Berlin zu verkraften und diesen Beschluss des Landgreichtes Berlin endlich auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen. Das wäre um so wichtiger, dass die Gläubiger endlich einmal von Ihnen wissen, wie es in dem Verfahren dann nun weitergeht. Dass das Verfahren bei Ihnen in der Kanzlei nicht weitergeführt werden darf, ergibt sich ja aus dem uns in der Redaktion vorliegenden Beschluss des Landgerichtes. So schmerzhaft diese Entscheidung auch für das Image ihrer Gesellschaft sein mag, sagen Sie den Gläubigern bitte schnell wie es nun in dem Verfahren weitergeht. Dafür herzlichen Dank aus Leipzig nach Berlin.