Die Bafin hat die Rückabwicklung eines, nach BaFin Meinung, genehmigungspflichtigen KWG Geschäftes angeordnet das das Unternehmen IFMC-Group GmbH keine Erlaubnis hatte um diese Geschäft zu tätigen. So hatten wir vor fast 2 jahren berichtet an dieser Stelle, udn wie üblich fragen wir dann auch nach fast 2 Jahren einmal nach. Was ist aus der Rückabwicklung geworden? So auch hier, und dieses mal mussten wir eben keine Insolvenz vermelden wie so oft in anderen Fällen wo die Rückabwicklung durch die Bafin verfügt wurde. Im Gegenteil, hier haben nach unseren Informationen alles betroffenen Anleger dann korrekt auch ihr Geld vom Unternehmen IFMC und Timo Jurth zurückbekommen. Das haben wir dann auch von Anlegern so bestätigt bekommen. Es ist erst die 2.te Rückabwicklung die wir auf diese korrekte Art und Weise erleben. Insofern ist es sicherlich völlig in Ordnung das wir auch einmal über positive Dinge berichten, obwohl unsere Nachrichten ansonsten eher Negativ sind.