Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 228/14 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120714 eingetragenen PARELI Beteiligungsgesellschaft mbH, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Pavlo Nykitenko und Ute Seehaus Geschäftszweig: die Beteiligung an anderen Unternehmen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für andere Unternehmen, soweit diese keiner besonderen Erlaubnis bedürfen. ist am 04.07.2014, um 14:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel,
Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 228/14 Amtsgericht Hamburg, 04.07.2014
Ich zähle mich zu den geschädigten. Wie muss ich mich jetzt verhalten ?
mit freundlichen Grüßen
Joachim Lechermann