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Goldgenossenschaft Pleite: DKE-GoldTresor eG
EFC AG Mannheim (Herr Gordon Grundler Vorstandsvorsitzender) läd ein zur Hauptversammlung. ob die den Anlegern Spass macht bei dem hohen bilanziellen Minus?
1. Gemeinschuldnerin: vestcor GmbH, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich 2. Konkurseröffnung: 2. Juni 2014, 08.00 Uhr 3. Verfahren: Bankenkonkursverfahren. Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren. 4. Eingabefrist: 14. Juli 2014. Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. 5. Herausgabeansprüche: Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. 6. Herausgabe- und Meldepflicht: Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. 7. Konkursliquidatorin: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern 8. Konkursort: Zürich 9. Hinweis: Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. 10. Bemerkungen: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin: Tel. +41 (0)31 327 91 00. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINM Lies den Rest des Eintrages →

EFC AG Mannheim (Herr Gordon Grundler Vorstandsvorsitzender) läd ein zur Hauptversammlung. ob die den Anlegern Spass macht bei dem hohen bilanziellen Minus?

Wohl kaum. Das Genussrechtskapital ist stark gesunken, belastet vor allem mit einem bilanziellen Minus von über 1,5 Millionen Euro. Was ist mit dem Geld passiert? Erklären Sie das auch mal den Aktionären auf der Hauptversammlung? In der letzten hinterlegten Bilanz können wir lesen Zitat:

 

Es waren Genussrechte in Höhe von insgesamt T-€ 930,7 gezeichnet und eingezahlt. Davon wurden in 2011 T-€ 137,2 ausgezahlt, sodass noch T-€ 793,5 zu Buche standen. Zugänge lagen nicht vor. Die Genussrechte sind teils verbrieft, teils nicht. Die Genussrechte entstammen den Vorjahren. Die Genussrechte nehmen am Gewinn und Verlust teil. Die Verlustzuweisung erfolgt vorrangig vor den besonders geschützten Eigenkapitalteilen an die Genussrechtsinhaber bis zur Höhe ihrer Einlage. Da die Genussrechte zudem eine vereinbarte Laufzeit von mindestens 5 Jahren aufweisen und nur mit einer mindestens 1 jährigen Frist gekündigt werden können und im Range hinter sämtliche anderen Gläubiger der Gesellschaft zurückgetreten sind, wurden sie als eigenkapitalähnliche Mittel bilanziert. Sofern die Genussrechte nicht gekündigt wurden verlängert sich die Laufzeit um jeweils 1 Jahr.

Die Buchwerte per 01.01.2012 beliefen sich auf T-€ 695,4 infolge von Verlustzuweisungen in der Vergangenheit. Von den Genussrechten waren per 31.12.2011 T-€ 133,2 gekündigt. Davon wurden in 2012 T-€ 92,7 zurückgekauft. die verbliebenen gekündigten Genussrechte i.H.v. T-€ 40,5 wurden in 2013 zurückgekauft. In 2012 wurden den Genussrechtsinhabern vom Ergebnis T-€ 331,4 belastet. Damit stehen noch T-€ 273,1 per 31.12.2012 zu Buche.

Ob das Investieren bei dem Unternehmen Spass macht?

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1. Gemeinschuldnerin: vestcor GmbH, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich 2. Konkurseröffnung: 2. Juni 2014, 08.00 Uhr 3. Verfahren: Bankenkonkursverfahren. Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren. 4. Eingabefrist: 14. Juli 2014. Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. 5. Herausgabeansprüche: Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. 6. Herausgabe- und Meldepflicht: Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. 7. Konkursliquidatorin: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern 8. Konkursort: Zürich 9. Hinweis: Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. 10. Bemerkungen: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin: Tel. +41 (0)31 327 91 00. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINM Lies den Rest des Eintrages →