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Betreuungsgeld

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Seit dem 1. August 2013 haben Eltern, deren Kind nach dem 31. Juli 2012 auf die Welt kam, An­spruch auf Betreuungs­geld. Sie bekommen derzeit monatlich 100 Euro, wenn sie für ihr Kind keine früh­kindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tages­einrichtungen oder in öffentlich geförderter Kinder­tages­pflege in An­spruch nehmen.Zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2013 wurde das Betreuungs­geld knapp 65 000 Mal bewilligt und aus­gezahlt. 87 % der Beziehenden hatten die deutsche Staats­angehörigkeit, 13 % eine ausländische. Der Groß­teil der Leistungs­beziehenden (78 %) stellte den Antrag auf Betreuungs­geld für den maximal möglichen Bezugs­zeitraum von 22 Monaten. Mit einer Bezugs­dauer von unter 6 Monaten planen nur 6 % der Leistungs­beziehenden.Hinsichtlich des Bezugs­zeitraums zeichnet sich ein deutlicher Ost-West-Unterschied ab: Mit 13,1 Monaten ist die voraus­sichtliche Bezugs­dauer in den neuen Ländern wesentlich kürzer als im früheren Bundes­gebiet (19,7 Monate). Am kürzesten fällt sie mit 11,3 Monaten in Thüringen aus, am längsten im Saar­land (20,7 Monate). Weitere Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie im Themenbereich Eltern- und Betreuungsgeld.

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