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EU: Staat muss für Asylbewerber-Unterkunft sorgen

Bei überfüllten Asylbewerberheimen muss der Staat für anderweitige Unterkunft sorgen – notfalls auch auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das entschied der Europäische Gerichtshof heute in einem Urteil (Rechtssache C-79/13). Wenn Asylbewerber vom Sozialamt Geld für die Unterbringungen erhalten, müsse dieser Betrag ausreichen, um privat eine Wohnung mieten zu können. Die finanzielle Unterstützung müsse dabei „für ein menschenwürdiges Leben ausreichen“, urteilten die Richter.

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