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Infinus Haftungsdach und BEMK Rechtsanwälte- das wäre doch mal etwas Gutes für die Vermittler

Das Problem von Haftungsansprüchen von Kunden an Vermittler der „blauen Infinus“ wird sich sicherlich zukünftig häufiger in der Praxis stellen als wie sich das heute so mancher Vermittler vorstellen kann und will. Wir hatten ja gemeinsam mit der Kanzlei BEMK Rechtsanwälte aus Bielefeld im Dezember eine Aktion mit Anschreiben an alle Vermittler gemacht. Nicht weil wir Mandate für die Kanzlei „einfangen wollten“, sondern weil wir Rechtsanwalt Blazek als „Vermittleranwalt“ kennengelernt haben. Damaliger Anlass war das Thema „Debi Select“. Die hier gemachten positiven Erfahrungen mit der Kanzlei haben uns dazu bewogen dies Aktion durchzuführen, da auch wir uns als Hinweisgeber für die Vermittler verstehen, nicht als Verbraucherschutzplattform. Sven Sonntag, von der blauen Infinus, hat ja nun die Situation, das Vermittler von ihm nun nicht nur Antworten erwarten, sondern vor allem Lösungen, was die Frage nach der „Vermittlerhaftung“ anbetrifft. Sonntag und Blazek sollten dann doch eigentlich gemeinsame Interessen haben auf denen man dann, zum Nutzen der Vermittler, aufbauen könnte. Vielleicht telefonieren beide Herren ja einmal zu dem Thema.

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