Prokon ist Pleite- nicht einmal Planinsolvenz ist angemeldet worden, sondern direkte Insolvenz. Das bedeutet „es gibt keinen Plan Prokon retten zu können“. Tatsache ist nur das Geld der Genussrechteinhaber ist weg, sorry vom Winde verweht. Was machen jetzt all die „schlauen Anlegerschutzanwälte ?“. Nun, brauchen kann man die vielleicht in einer ganz anderen Richtung. Möglich wäre, das der Insolvenzverwalter nun bereits ausgeschüttete Zahlungen an die Genussrechteinhaber wieder zurückfordert. Seine Chancen stehen da gar nicht so schlecht.