Gibt man den Suchbegriff „Jochen Resch und Fairvesta“, dann findet man keine Suchergebnisse mehr dazu. Nicht verwunderlich, denn Fairvesta hat eine einstweilige Verfügung gegen Jochen resch (Kanzlei) erstritten und bekommen. Die hat man Jochen resch mit Gerichtsvollzieher zugestellt. Hier haben die Aufklärungsversuche für die möglichen Mandanten zu weit geführt, denn ansonsten hätte das Gericht die Verfügung nicht erlassen. Wir sind schon seit geraumer Zeit der Meinung, das so manche Veröffentlichung von Jochen Resch nicht mehr als reine Werbung für Mandanten darstellt. Nun, auch ein Anwalt muss von etwas leben um seine Rechnungen zu bezahlen. Jochen resch betreibt da immer so einen „Ritt auf der Rasierklinge“, wo man sich eben manchmal schneidet, wie in diesem Fall. Auch die Zusammenarbeit mit so manchem Anlegerschutzverein ist da auch im Verdacht „nur Mandats Einsammler für Jochen Resch zu sein“. Hier vor allem ist die SGK (Schutzgemeinschaft geschädigter Kapitalanleger Berlin) im Umfeld von Jochen Resch zu sehen.