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Interessengemeinschaft für Infinus Kunden gibt es auch schon

Natürlich von den „üblichen Verdächtigen“ ins Leben gerufen. Anwälten die oft mehr „vorgaukeln“ erreichen zu können, als dann wirklich in der Wirklichkeit möglich ist. Hier nimmt man Bezug auf die „Einlagensicherung“. Dazu muss die BaFin aber erst mal den Entschädigungsfall festgestellt haben. Ist das der Fall, dann wird sich sicherlich Ihr Finanzberater darum kümmern das Sie Ihr Geld wiederbekommen. Im Moment ist das aus unserer Sicht nur „Mandate einfangen“. Mehr nicht. Mehr als abwarten kann im Moment Niemand. Einer Interessengemeinschaft beizutreten macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Der Berater wird schon alleine aus Beraterhaftungsgründen größtes Interesse haben Ihnen da zu helfen Ihr Geld zurückzubekommen. Ob man dafür einen Anwalt braucht? Derzeit sicher noch nicht!

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