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Kostenausgleichsvereinbarung- eine Variante der Honorarvereinbarung?
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Kostenausgleichsvereinbarung- eine Variante der Honorarvereinbarung?

Diese Diskussion sollte man führen, denn die Honorarvereinbarung ist das was der Gesetzgeber zukünftig will. Er will provisionsfreie Produkte um so eine provisionsorientierte Beratung der Kunden auszuschließen. Um den Beratern aber ein wirtschaftliches Überleben zu gewährleisten bedarf es dann einer Lösung der Honorarfrage. Natürlich machen sich auch bereits Heute die eine oder andere Versicherungsgesellschaft ihre Gedanken über die ne Form des Vertriebes. Prisma Life und Atlantic Lux haben das Beide schon vor ein paar Jahren getan, waren damit weit ihrer Zeit voraus. Wenn Jemand „etwas Neues“ auf den Markt bringt, dann muss er sich Fragen und Kritik stellen. Da auch gerichtlich, denn das Internet gibt auch Anwälten die Möglichkeit an jedem neun Produkt Zweifel zu streuen, natürlich nicht ohne eigenes Interesse. Es geht um lukrative Beratungsmandate, denn ein Anwalt muss auch Miete zahlen, sein Büro bezahlen, sein Auto bezahlen usw. Irgendwo müssen die Einnahmen ja herkommen. Auch gute Arbeit im Internet kostet Geld. Durch das streuen von Zweifeln landet dann so mancher User bei einem Mandantenfängeranwalt in Dresden oder Berlin. Bevor der etwas für Sie tut, will der erstmal einen Kostenvorschuß von einigen hundert Euros haben.

Wir möchten aber auch klarstellen, das  wir hier nicht über die finanzielle Höhe der Kostenausgleichsvereinbarung reden, sondern über das Instrument Kostenausgleichsvereinbaung als Lösung für eine Honorarberatung. Da finden wir die Kostenausgleichsvereinbarung einen interessanten Ansatz den man weiter diskutieren sollte. das wollen wir zukünftig gerne tun. Das gern mit Pro und Kontra.

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