Auch hier gibt es wieder eine schlechte Nachricht für Kapitalanleger:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SolVA Invest GmbH & Co. Solarpark Welsow 1. KG (Registergericht: Amtgericht Neuruppin HRA 2648 NP), Geschäftszweig: Betrieb eines Solarparks, Schwedter Straße 3, 16278 Angermünde, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin SolVA Invest GmbH, Schwedter Straße 3, 16278 Angermünde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Radtke –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Tina-Fiona Haramustek, Keplerstraße 1, 81679 München – weitere Beteiligte: Die zur Eintragung im Handelsregister der Schuldnerin als persönlich haftende Gesellschafterin angemeldete, aber noch nicht eingetragene SolVA Invest Immobilien und Beteiligungs GmbH, Schwedter Straße 3, 16278 Angermünde, vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Joachim Haase,
Verfahrensbevollmächtigter: Struck Rechtsanwälte, Steinstraße 29, 19053 Schwerin, wurde am 21.10.2013, um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Einemstraße 24, 10785 Berlin. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Freitag, 17. Januar 2014, 10:30 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über: Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57) Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans ( 157 InsO)besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO) abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften des Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO)Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO) Der Termin dient außerdem zur Anhörung der Gläubigerversammlung zum Fall der Feststellung von Masselosigkeit (§ 207 InsO). Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen.
Anmeldefrist: 18.12.2013 Neuruppin, den 21.10.2013 15 IN 234/13