Es ist ein großer Trend derzeit. Viele Emittenten legen derzeit ein Nachrangdarlehen auf. Aus unserer Sicht durchaus eine Umgehung der BaFin Vorstellungen zur Regelung des „grauen Kapitalmarktes“, daher gehen wir davon aus, das die BaFin auch hier kurzfristig eine Entscheidung treffen wird, ob das Produkt nicht erlaubnispflichtig gemacht werden muss/kann. Hier haben wir ein aktuelles Angebot, welches über das Unternehmen Dima24 vertrieben wird. Es handelt sich dabei um eine völlig neu gegründete Gesellschaft Zitat:HRA 7351 HL: Relom Vermögen GmbH & Co. KG, Lasbek-Gut, Lasbeker Straße 1, 23847 Lasbek-Gut. Geschäftsanschrift: Lasbeker Straße 1, 23847 Lasbek-Gut; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. SYSNAV GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 126311); Rechtsform: Kommanditgesellschaft: Zitat Ende
Schaut man sich dann hier „den persönlich haftenden Gesellschafter an, dann sei mit Verlaub die Frage erlaubt „Womit haftet der denn gegenüber dem Anleger?“ Was ist so ein haftender Gesellschafter WERT mit so einer Bilanz?
synavgmbh
Übrigens auch diese GmbH ist gerade mal 8 Monate alt…………wo ist die Erfahrung? Wo ist der Track Record? Wo ist der Grund dafür, das der Kunde bei Ihnen investieren soll?