Die wird Otmar Knoll sicherlich in den nächsten Tagen beim zuständigen Landgericht beantragen und sicherlich auch bekommen.Die Domain der Rechtsanwälte ist eine Vorverurteilung und sie ist eine Verletzung von Markenrechten. Das mal ganz nüchtern betrachtet, denn die Wortblidmarke Fairvesta ist nun mal geschützt. Die so einfach in einer Domain zu verwenden, dann noch mit diesem Zusatz, ist sicherlich ein Tatbestand den bisher kein Rechtsanwalt „ausgetestet“ hat.Nun sind wir gespannt, was da in den nächsten Tagen passiert zum Thema „Fairvesta“. Auch wenn wir nicht zu den ausgewiesenen Freunden von Otmar Knoll gehören, aber es muss FAIR bleiben von allen Beteiligten. Kämen die Rechtsanwälte Nieding und Tilp mit diesem Domain Namen durch, dann wäre das eine Aufforderung für alle, ehrbaren und unehrbaren Rechtsanwälte, in anderen Fällen genauso zu verfahren. Da hätte kein Unternehmen im Kapitalanlagebereich überhaupt noch eine Chance auf dem Markt. Egal ob im regulierten oder unreguliertem Markt.