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Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) zur Löschung des genetischen Fingerabdrucks eines Kleinkriminellen verurteilt.Obwohl der Kläger freiwillig zu einer Speichelprobe bereit war, hätte die Polizei vorab klären müssen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Speicherung der DNA-Daten vorliegen, urteilte das Gericht.

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