Die Liechtensteiner Banken haben im Rahmen ihrer „Weißgeld-Strategie“ neue Mindeststandards erlassen. Die Geldhäuser möchten unversteuerte Gelder vom Finanzplatz fernhalten, wie sie gestern betonten, und sie haben eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, die ab 1. September 2013 gilt. Bei Barabhebungen ab 100.000 Franken (umgerechnet 81.200 Euro) wird demnach genau hingeschaut.