Im Jahr 2012 führten Jugendämter 107 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren waren dabei in 15 500 Fällen (15 %) betroffen. Bei 6 700 Verfahren (43 %) stellten die Fachkräfte des Jugendamtes eine akute Gefährdung von Jugendlichen fest oder konnten eine Gefährdung zumindest nicht ausschließen (latente Gefährdung).
Von den Jugendlichen waren Mädchen mit 4 000 Verfahren (60 %) häufiger betroffen als Jungen in der gleichen Altersgruppe (2 700 Verfahren beziehungsweise 40 %). Zudem machten die Mädchen häufiger selbständig auf ihre, sie gefährdende Situation aufmerksam. Nahezu jedes fünfte Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Gefährdung regten die Mädchen selbst an (700 Verfahren beziehungsweise 18 %). Jungen machten nur in knapp jedem zehnten solcher Verfahren selbst auf sich aufmerksam (250 Verfahren beziehungsweise 9 %).