Die ehemaligen Vorstände der BayernLB müssen vorerst keine strafrechtlichen Folgen für den milliardenteuren Fehlkauf der Kärntner Hypo Alpe Adria fürchten. Das Landgericht München I ließ entsprechende Punkte der Anklage aus dem Mai 2011 der Münchner Staatsanwaltschaft nicht zu – und sorgt damit für einen Paukenschlag in der Aufarbeitung des BayernLB-Debakels. Teile der Anklage ließ das Gericht aber zu, für die zumindest Teile des Vorstandes vor Gericht müssen.