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Kinderschutz

Kinder dürfen in Internetspielen nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung.

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