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Gläubigerschutz für Loewe

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Der schwer angeschlagene deutsche TV- Hersteller Loewe will mit einem Antrag auf Gläubigerschutz wieder auf die Beine kommen. Der Vorstand kündigte am Dienstag an, beim Amtsgericht Coburg einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung für die Loewe AG und ihre Tochtergesellschaft Loewe Opta GmbH zu stellen.
„Während der auf drei Monate befristeten Phase des ‚Schutzschirms‘ ist Loewe vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt voll handlungsfähig“, teilte das Unternehmen mit. Loewe wolle sich gemeinsam mit strategischen Partnern und Investoren neu ausrichten.

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