Start Allgemein CMS Hasche Sigle antwortet uns auf E-Mail Anfrage zum Publity Immobilienfonds

CMS Hasche Sigle antwortet uns auf E-Mail Anfrage zum Publity Immobilienfonds

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Das ging aber schnell, dafür einmal herzlichen Dank an die Kanzlei CMS Hasche Sigle für die prompte und ausführliche Antwort. Nach einer ersten in Augenscheinnahme des Publity AG Prospektes war uns der Gedanke einer möglichen Interessenkollision gekommen. Laut Prospekt ist CMS Hasche Sigle in einem nicht unwichtigen Bereich in der Due Dilligence einbezognn, gleichzeitig aber ist ein Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Frank Schneider, Aufsichtsratsvorsitzender der Publity AG. Hier die Antwort der Kanzlei:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Bremer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht mit der Anfrage und die Gelegenheit die angesprochenen Punkte klar zu stellen. Zunächst einmal müssen wir darauf hinweisen, dass nach dem deutschen Gesetz der Anwalt verpflichtet ist, dass Mandatsgeheimnis zu wahren. Danach dürfen wir grundsätzlich keine Auskunft zu Mandanten und Mandaten geben, da diese Informationen der Geheimhaltung unterliegen und vertraulich zu behandeln sind. Soweit Informationen öffentlich zugänglich sind möchten wir in diesem Rahmen antworten.

Richtig ist, dass Herr Rechtsanwalt Frank Schneider, Partner bei CMS Hasche Sigle, als Aufsichtsratsvorsitzender tätig ist und CMS Hasche Sigle für die publity-Unternehmensgruppe anwaltliche Beratungsleistungen erbringt unter Beachtung der Vorschrift gemäß § 114 AktG. Die übrigen Aufsichtsrats-mitglieder sind über diese Beratungsleistungen informiert und der Aufsichtsrat hat dieser Tätigkeit gemäß seines Beschlusses, an dem Herr Frank Schneider nicht mitgewirkt hat, zugestimmt.

Soweit CMS Hasche Sigle in Zukunft in Due-Diligence-Prozesse eingebunden werden sollte, erfolgt dies nach den Regularien der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) und des Kapitalanlage-gesetzbuch (KAGB). Die publity-Fondsgesellschaft wird in Abstimmung mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle (Depotbank), die jeweils unter der Aufsicht der Bundesbank stehen, eine Kanzlei mit der Erstellung der legal Due Diligence beauftragen. Die Depotbank ist unabhängig und entscheidet in eigener Verantwortung mit der Fondsgesellschaft und der Kaitalverwaltungsgesellschaft darüber, wer mit der Due-Diligence beauftragt wird. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat einen eigenen Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der publity AG können nicht gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrats der Kapitalverwaltungsgesellschaft sein. Insofern besteht keine Interessenkollision und CMS Hasche Sigle kann grundsätzlich mit der Erstellung der Due Diligence für Fondsgesellschaften der publity-Unternehmensgruppe beauftragt werden.

Ich hoffe, dass wir mit den Erläuterungen Ihre Anfrage klar und zeitnah beantworten konnten.

Zitat Ende

Ja Sie haben uns unsere Fragen damit beantwortet.

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