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Menschenrechtswidrige Praxis

Insgesamt 142 Transsexuelle haben in Schweden eine Klage gegen den Staat wegen Zwangssterilisierung bei Geschlechtsumwandlungen in den Jahren 1972 bis 2012 eingereicht. Sie fordern pro Fall eine Entschädigung von 34.000 Euro, was gut 4,8 Millionen Euro ergibt. Ein Gesetz aus dem Jahr 1972 zur sexuellen Identität hatte im Fall einer Änderung des Geschlechts die Sterilisierung der Betroffenen angeordnet. Aus Sicht des Gerichts verstieß das gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf Unversehrtheit. Ein Gericht hatte in der Hauptstadt Stockholm die jahrzehntelange Praxis als Verstoß gegen die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet.

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