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VGF-Online Stellungnahme zur Kritik der Verbraucherzentrale Bundesverbandes
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VGF-Online Stellungnahme zur Kritik der Verbraucherzentrale Bundesverbandes

(Berlin, den 21. Mai 2013) Anlässlich der heute vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Stiftung Warentest veröffentlichten Studie zu Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIBs) zu geschlossenen Fonds gibt der VGF Verband Geschlossene Fonds folgende Erklärung ab:


Grundsätzlich zu VIBs
VIBs unterliegen den gesetzlichen Vorgaben des Vermögensanlagengesetzes. Das Muster unseres Verbandes orientiert sich an den Empfehlungen des Verbraucherschutzministeriums und ist zudem zusätzlich von einer externen Stelle auf sprachliche Verständlichkeit geprüft und optimiert worden. Mit einem VIB erhält der interessierte Anleger auf drei Seiten einen kompakten Überblick zur Anlage in einen bestimmten Fonds. Das VIB stellt u.a. die Risiken und Kosten einer Anlage dar. Der Anleger bekommt eine Orientierung, welche Eigenschaften das Produkt hat und kann es auf dieser Basis mit anderen Produkten vergleichen. Ein VIB ersetzt aber niemals einen BaFin-Verkaufsprospekt bzw. die Lektüre dieses Dokumentes. Dieser ist bei geschlossenen Fonds nach Vorgaben der Rechtsprechung zwingend an den Anleger zu übergeben, bevor dieser investiert. Rechtlich gesehen ist allein der Prospekt die Grundlage für die Anlageentscheidung.

Es bleibt aber eine Herausforderung, den Spagat zwischen den gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben einerseits und dem Ideal, „alles möglichst einfach darzustellen“ zu meistern. Der VGF ist allerdings der Auffassung, dass dies nicht allein Aufgabe der Anbieter ist. Ein Teil der Pflicht, sich umfassend zu informieren und dazu eben auch den Prospekt heranzuziehen, verbleibt immer auch beim Anleger.

Zur vzbv-Studie im Besonderen
Hinsichtlich der von vzbv und Stiftung Finanztest veröffentlichten Studie sehen wir mit Interesse, dass das genannte Positiv-Beispiel von einem VGF-Mitgliedsunternehmen stammt. Das spricht für das vom VGF entwickelte Muster.

Die vzbv-Studie unterschlägt allerdings, dass es zur Erstellung von VIBs ein fünfzehnseitiges Anwendungsschreiben gibt, das detailliert informiert, wie die einzelnen Abschnitte auszufüllen sind. Dieses Dokument ist online auf vgf-online.de verfügbar. Dort heißt es zum Beispiel, dass die konkrete Beschreibung des Anlageobjektes erforderlich ist. Hierzu gehören Lage, Art der Immobilie, Mieter, Mietvertragslaufzeit etc.

Seit Inkrafttreten der Regelung zum Vermögensanlagengesetz am 1. Juni 2012 sind 156 geschlossene Fonds in den Vertrieb gekommen. Die Stiftung Finanztest hat lediglich 24 Kurzinformationen ausgewertet. Dies entspricht einer Quote von 15 Prozent und ist aus Sicht des VGF nicht repräsentativ.

Im Übrigen laden wir die Damen und Herren vom Bundesverband Verbraucherzentrale und der Stiftung Finanztest herzlich ein, gemeinsam mit uns ein gesetz- und rechtsprechungskonformes VIB zu gestalten. Wir sind offen für Verbesserungsvorschläge. Bis heute hat die Verbraucherzentrale mit uns über dieses Thema allerdings nicht sprechen wollen.

Zum Hintergrund in Sachen geschlossene Fonds
Der VGF teilt die Einschätzung des vzbv hinsichtlich der angeblich mit geschlossenen Fonds erzielten Verluste nicht. Im Herbst 2012 hat der VGF 799 bereits aufgelöste Fonds seiner Mitglieder untersucht. Das Ergebnis: Vier von fünf Fonds haben das Vermögen ihrer Anleger vermehrt, der durchschnittliche Vermögenszuwachs lag bei 48 Prozent. Die Studie bildet zwischen 55 und 60 Prozent aller zwischen 1972 und 2010 aufgelegten und wieder aufgelösten Fonds ab. Die Aussage des vzbv, dass 50 bis 70 Prozent der Fonds aus den vergangenen 20 Jahren Verluste generiert hätten wird vom vzbv nicht belegt. Die VGF-Studie zu Leistungsbilanzen findet sich hier.

Die Forderung des vzbv, die Höhe der Investition in geschlossene Fonds an das Vermögen des Anlegers zu koppeln, ist nicht neu. Dies hat der VGF bereits in seinen Stellungnahmen zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie gefordert. (vgl. S. 16, III. 2 c). Eine Quote von 15 Prozent ist hierbei adäquat. Die durchschnittliche Zeichnungssumme bei geschlossenen Fonds beträgt derzeit etwas mehr als 27.000 EUR. Aus Sicht des VGF sind geschlossene Fonds als Sachwertinvestments geeignet für eine Beimischung in ein bestehendes Anlageportfolio, der Anteil sollte zwischen zehn und 15 Prozent betragen. Entscheidend ist dabei die individuelle, auf den konkreten Anleger fokussierte Betrachtung. Dies bedeutet, dass ein durchschnittlicher Anleger geschlossener Fonds schon rund 200.000 EUR Anlagevermögen haben sollte, bevor eine Investition in einen geschlossenen Fonds sinnvoll ist. Entsprechend sind geschlossene Fonds eine Anlageform für Vermögende und die sogenannten Private Wealth Kunden von Banken und Sparkassen.

Quelle:VGF Online

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