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Der gestern gestartete Neonazi-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) ist wegen der nötigen Entscheidung über Befangenheitsanträge bis zum 14. Mai unterbrochen. Das sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.Statt mit der Verlesung der Anklage begann das Strafverfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) mit zwei Befangenheitsanträgen der Verteidigung.

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