Beim bevorstehenden NSU-Prozess in Deutschland wird es keine Videoübertragung in einen weiteren Saal geben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm heute eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, mit der Nebenkläger in dem Münchner Verfahren eine solche Übertragung durchsetzen wollten. Die Beschwerde sei unzulässig, entschied das Gericht.