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Verbesserung der Anti-Terror-Datei

Wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt gab ist die sogenannte Anti-Terror-Datei zwar zulässig, bedarf aber einiger Überarbeitung. Bis Ende 2014 ist es nun Aufgabe der Politik die entsprechenden Regelungen zu ändern. Bundesinnenminister zeigte sich erleichtert über das Ergebnis, da die Datei nicht gänzlich in Frage gestellt wurde.

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