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Neuer Rückschlag für Care Energy?VDE warnt!

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Das könnte der Bericht des VDE sein.

Zitat:
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) hat vor dem Betrieb von Solarmodulen an Haussteckdosen gewarnt. Solaranlagen für den »Hausgebrauch« würden nicht den VDE-Vorschriften entsprechen. Das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose sei »nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) unzulässig.« Beim Anschluss von Stromerzeugern könnten Sicherungen ihre Schutzfunktion nicht mehr im vollen Umfang erfüllen, da sie den in die Steckdose rückgespeisten Strom nicht erkennen würden und auf ihn nicht ordnungsgemäß reagierten. Aus diesem Grund könne es, so der VDE, bereits kurz nach dem Einstecken eines Solarmoduls zu einer Überlastung des Stromkreises und zu Bränden kommen. Hierbei hafte der Benutzer selbst. Der VDE empfiehlt Solaranlagenbetreibern bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf fachkundige Personen zu setzen, die eine normengerechte Installation von VDE-geprüften Anlagen den Sicherheitsvorschriften gemäß gewährleisten können. In der vergangenen Woche hatte der Energiedienstleister MK Group (»Care-Energy«) angekündigt, kostenlose Solarmodule für die Steckdose an seine Kunden auszuliefern. Quelle: VDE
http://www.vde.com

Damit könnte dann auch ein Versicherungsproblem auftauchen, wenn ein Schadensfall eintritt.

1 Kommentar

  1. Ebenfalls ZITAT:
    „Von unserer Seite kann dem nicht widersprochen werden und dies ist vollkommen korrekt, aber genau das ist der Grund dafür, dass wir ALLE Module durch unsere Techniker zustellen, montieren, aufstellen und anschließen lassen und bei dieser Gelegenheit auch das Hausnetz prüfen, einen Zählercheck durchführen und gemeinsam mit dem Kunden auf die Suche nach Stromfressern gehen. Auch ist jedes Modul für sich extra abgesichert und mit einem elektronischen Zähler ausgestattet, sodass Sicherheit und Messgenauigkeit immer oberstes Gebot ist.

    Speziell betrachtet ist es auch so zu sehen, dass wir per Energiedienstleistungsvertrag für das Hausnetz verantwortlich sind, da wir dieses wie im Vertrag beschrieben auch bewirtschaften, also betreiben. Sämtliche Schäden welche somit durch das Modul oder das Netz entstehen können, sind somit auch in unserer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielleicht wird es nun immer klarer, dass Energiedienstleistung ein eigener und komplexer Bereich ist und sich von einer reinen Stromlieferung stark unterscheidet.

    Sie sehen, wir halten uns penibel an ALLE gesetzlichen Regelwerke und Normen und anders wäre es als Netzbetreiber auch nicht zulässig. Wie andere Kollegen und Marktbegleiter welche ihre Module per Post versenden, diese Problematik lösen, ist mir leider nicht bekannt, von unserer Seite aus läuft alles genau nach Vorschrift“.
    M.R.K.

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