Dark Mode Light Mode

Framing rechtlich fraglich

Framing – das Einbinden von YouTube-Videos in andere Websites – ist laut Bundesgerichtshof möglicherweise eine Rechtsverletzung. Framing können nicht wie  einfache Links gesehen werden und könnten Urheberrechte verletzen, begründete der Vorsitzende Richter. Zugrunde liegender Fall: Ein Video des Herstellers von Wasserfiltern wurde von einem Konkurrenten in seine Webpräsenz eingebunden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Keine Spur

Next Post

Gedenkgottesdienst