Jochen Furch darf schon seit einigen Monaten unserer Kenntnis nach den Namen Telefunken Solar nicht mehr nutzen. Das wurde ihm vom LG Frankfurt wohl untersagt.Trotzdem finden wir im INTERNET noch immer das Verkaufsprospekt einer Vermögensanlage.Hier muss man sich die Frage stellen, wird das Produkt noch angeboten? Was ist aus dem eingesammelten Geld der Anleger geworden?Fragen die man sicherlich stellen sollte.Haben Sie dort einen Anteil gezeichnet, dann kümmern Sie sich bitte darum. Übrigens das Unternehmen von Jochen Furch heisst jetzt T-Solar GmbH.
Herr Jochen Furch hat offensichtlich auch dieses Unternehmen auf vorsätzlichen Betrug aufgebaut. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden von mir und einem weiteren Freund und Anlagre 4 Verträge gezeichnet und insgesamt über 142.000,- Euro eingezahlt. Das Angebot lautete 20 % Eigenkapital, weitere 80 % der PV Anlagen, die in Italien und in Deutschland gebaut werden sollten, werden finanziert.
Nichts hat geklappt, Situation Januar 2014, eine Anlage mit unter 200 kW/p sollte in Freiberg gebaut werden, Eigenkapital inzwischen über 50 % der Kosten, aber seit März 2013 ist der Gustav Flentje Jochen Furch nicht in der Lage, die einfachsten Unterlagen zur Finanzierung der Restsumme bei zu bringen. Die Finanzierungszusage der KfW Bank liegt vor, es fehlt aber die Eintragung der
Grunddienstbarkeit. Jetzt hat Jochen Furch den Vertrag gekündigt und verlangt Schadenersatz, immerhin in Höhe von 108.000,- Euro. Der Kunde muss Klagen.
Telefunken und Jochen Furch Dresden vorsätzliche Betrüger???
Auch werden von der TSSB, hier ist auch Jochen Furch alleiniger Geschäftsführer aus einer zusätzlichen Kapitaleinlage in diesem Monat 150.000 Euro fällig. Wird er sich hierzu erklären.
Es ist an der Zeit vor den Finanzkonzepten der Telefunken zu warnen.
Veröffentlichung des Herrn Gustav Flentje vom 17. Januar 2014 auf Ihrer Internetplattform
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf die Veröffentlichung des Herrn Gustav Flentje vom 17. Januar 2014 auf Ihrer Internetplattform „DieBewertung“ unter dem Titel: „Jochen Furch und sein Kapitalanlageprospekt: Telefunken Solar Sales“ und nehmen wie folgt Stellung:
Die TELEFUNKEN SOLAR Sales GmbH hat kein Kapitalanlageprospekt am Markt und wirbt keinerlei Kapitalanlagen ein. Im Jahre 2011 haben wir uns vom BaFin ein Prospekt über die Begebung von Namensschuldverschreibungen genehmigen lassen. Wir haben uns kurz darauf entschlossen den Vertrieb dieser Namensschuldverschreibungen einzustellen. Wir haben bis zu diesem Zeitpunkt den Gesamtbetrag von € 29.000,– bei 2 Zeichnern eingeworben. Seither bedienen wir diese Zeichner fristgerecht mit den zugesagten Zinszahlungen. Herr Gustav Flentje hat keine Zeichner vermittelt und auch selbst nicht gezeichnet.
Es bestand zwischen uns und Herrn Gustav Flentje eine Vertriebsvereinbarung für Photovoltaikanlagen. Auf Grundlage dieses Vertrages kam am 11. Februar 2013 ein Kaufvertrag zwischen einem von Herrn Flentje vermittelten Kunden und uns zustande. Dieser Kaufvertrag sieht u.a. vor, dass der Kunde zunächst eine erste Anzahlung und dann bei Baubeginn den Betrag von € 104.910,– zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer an die TELEFUNKEN SOLAR Sales als zweite Zahlung zu entrichten hat. Baubeginn war der 11. Juni 2013. Obwohl wir seit diesem Zeitpunkt den Kunden mehrfach schriftlich, telefonisch, direkt, über Herrn Flentje und über eine Anwaltskanzlei gemahnt hatten den Betrag zu entrichten, floss diese zweite Teilzahlung nicht. Um weiteren Schaden von uns, aber auch vom Kunden abzuwenden, haben wir dann am 19. Dezember 2013 den Kaufvertrag gekündigt und unseren Schaden beziffert. Zwischenzeitlich hat der Kunde eine Anwaltskanzlei mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt, was wir ausdrücklich begrüßen.
Herr Flentje formuliert, dass die Grunddienstbarkeit für die PV-Anlage nicht bestellt sei, dies ist nicht richtig, richtig ist, dass die Grunddienstbarkeit, obwohl der Kunde den zweiten Teilbetrag nicht entrichtet hat, seit 28.10.2013 bestellt ist.
Von den weiteren Vorwürfen in dem Beitrag von Herrn Flentje distanzieren wir uns ausdrücklich und haben mit heutigem Tag eine Kanzlei beauftragt dagegen vorzugehen.
Lassen Sie uns zuletzt noch ein paar Anmerkungen machen:
Die TELEFUNKEN SOLAR Sales GmbH finanziert sich nicht über die Begebung von Kapitalanlagen, auch nicht über Bankdarlehen, sie finanziert sich ausschließlich über das operative Geschäft. Wir schließen Kaufverträge mit Kunden, die eine PV-Anlage errichten wollen. Die Beschaffung der Finanzierung dieser PV-Anlagen liegt in der Verantwortung unserer Kunden. In unserem Kaufvertrag findet sich an keiner Stelle eine Verpflichtung unsererseits die Finanzierung der PV-Anlage zu besorgen oder sicher zu stellen.
Wir haben in der Tat ab 2011 Inhaber- und Namensschuldverschreibungen begeben. Nachdem wir uns entschlossen haben unser Businessmodel so umzustellen, dass wir ohne die Begebung von Kapitalanlagen auskommen wollen, haben wir alle bereits gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen freiwillig in voller Höhe nebst Verzinsung an die Zeichner zurückbezahlt. Wir haben heute aus dieser Zeit noch genau 29.000.—Euro an Namensschuldverschreibungen von zwei Zeichnern in unseren Büchern. Mit einem Zeichner reden wir derzeit über die vorzeitige Rückzahlung, ein zweiter Zeichner weigert sich unser Rückzahlungsangebot zu akzeptieren, weil er mit uns befreundet ist. Wir glauben, besser kann man Zeichner von Kapitalanlagen nicht behandeln.
Im Übrigen ist es uns wichtig nochmals zu betonen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit rechtskräftigem Urteil vom 25. April 2013 festgestellt hat, dass wir unseren Firmennamen TELEFUNKEN SOLAR Sales GmbH nützen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Furch
Geschäftsführer
TELEFUNKEN SOLAR Sales GmbH
Der Vollständigkeit muss hier weiter berichtet werden.
Die uns im Jahr 2012 verkaufte Anlage in Freiberg wurde am 5. Januar 2015 für einen neuen Investor aus Wiesbaden in Betrieb genommen. Ich hatte zuvor ein Gutachten erstellen lassen, dass erhebliche Mängel an dieser Anlage ausweisst.
Wir haben inzwischen im Klageweg einen Teilbetrag von etwa 35 TE wirklich zurück erhalten (Die Anzahlung wurde immerhin im Jahr 2011/12 geleistet) und haben jetzt über den noch fehlenden angezahlten Betrag von 108 TE beim Landgericht Dresden Klage eingereicht.
Hoffen wir, dass Herr Furch und seine Telefunken dann noch zahlen kann. Zwischenzeitliche Zusagen zur Klärung wurden nicht gehalten.
Wir stellen gern entsprechende Unterlagen zur Verfügung und können vor jeglichem Kontakt mit Herrn Jochen Furch nur eindringlich warnen.
Selbst ehemalige Mitarbeiter mussten Gehaltsforderungen im Klagewege durchsetzen.