Zurückhaltung auf Betriebsausflügen und Unternehmensfeiern sollte für Mitarbeiter in Zukunft wieder groß geschrieben werden. Laut einer aktuellen Studie des Sicherheitsanbieters AVG wurden weltweit durchschnittlich bereits elf Prozent aller Arbeitnehmer durch Bilder und Videos bloßgestellt, die während der Arbeit oder auf einem Firmenevent aufgenommen und in soziale Netzwerke hochgeladen wurden. Ausgelassenes Feiern kann durch Facebook & co. so durchaus zum Kündigungsgrund werden.